Belehrung §43 IfSG

AUFDurchführung der Erst- und Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnis)
Im Gesundheitsamt Landsberg sind derzeit keine Belehrungen gemäß § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) möglich.
Die Online-Belehrung wird aktuell umgesetzt. Für Kontaktdaten der beauftragten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte rufen Sie uns gerne an: 08191 - 129 1551.

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