Belehrung §43 IfSG

AUFDurchführung der Erst- und Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnis)

Die Infektionsschutzbelehrungen gem. §43 IFSG (s.g. Lebensmittelzeugnis) – ausschließlich für Bürger/innen des Landkreises Landsberg.

Termine können Sie telefonisch vereinbaren unter 08191 129-1551.

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