Um 1315 kamen Besitzungen westlich des Lechs hinzu, so Erpfting, Holzhausen, Igling, Hurlach und Obermeitingen. Mit der Einbeziehung der Klosterhofmark Rottenbuch in das Gericht Landsberg betrug dessen Nord- Süd-Ausdehnung immerhin rund 70 Kilometer; im Südwesten grenzte das Pfleggericht Rauhenlechberg an, im Südosten existierte als Sondergericht das See- und Marktrichteramt Dießen, das sogar mit dem Blutbann ausgestattet war. Erst um 1480 wurde das Gericht Landsberg in ein Ober-, Mitterund Unteramt nach geographischen Gesichtspunkten gegliedert und eigenen Amtsleuten unterstellt.
Im 17. Jahrhundert wurden diese Ämter nochmals in „Gebiete“ aufgeteilt (das Oberamt in die Gebiete Peißenberg und Ummendorf, das Mitteramt in Penzing und Hofstetten, das Unteramt in Egling und in Moorenweis). Die einzelnen „Schergen“ waren Ausführungsorgane des Pflegers bzw. Landrichters, der in seinen Orten die Niedergerichtsbarkeit ausübte. Daneben gab es im Gebiet zahlreiche (über 30!) geistliche und weltliche Hofmarken, die eigene, niedere Gerichtsbarkeiten unterhielten. Das Hochgericht stand dagegen allein dem Landesherrn und in seiner Vertretung den Landrichtern zu. Neben dem Landsberger Pfleger und dem Landrichter amtierte ein Kastner, der seinen Sitz in der Stadt haue und für den Landesfürst unter anderem die Naturalabgaben eintreiben musste.