Die allgemeinen Reformen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert brachten auch für Landsberg bedeutsame Änderungen in der Verwaltungsorganisation: 1799 wurde das Pflegamt aufgelöst, 1803 entstanden das Landgericht Landsberg (älterer Ordnung) und ein eigenes Rentamt (erst ab 1922 „Finanzamt“ genannt); 1785 und 1803 wurden schwäbische Teile, sowie die südlichen Bezirke um Steingaden, Rottenbuch und Peißenberg abgetrennt, bis schließlich 1823 der gesamte nördliche und nordöstliche Bereich zum neu errichteten Landgericht Bruck kam. Für kurze Zeit, nämlich von 1862 bis 1879, war Dießen Sitz eines eigenen Landgerichts (ä. 0.). 1874 erhielt Landsberg die Gemeinden Stadl und Mundraching von Schongau. 1881 kam Raisting zum Bezirksamt Weilheim, 1914 bzw. 1915 Unterbergen und Schmiechen zum Bezirksamt Friedberg. Bei der Gebietsreform 1972 erhielt der Landkreis acht Gemeinden aus dem „Fuchstal“ (ehemaliger Landkreis Kaufbeuren), vier Gemeinden am Lech vom ehemaligen Kreis Schongau und zwei aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck.
Im Jahr 1862 entstand das Bezirksamt Landsberg als Verwaltungsbehörde unter der Leitung eines „Kgl. Bezirksamtmanns“. „Landratsämter“ im eigentlichen Sinn wurden erst 1938 formiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt es, mit den Kriegsfolgen aufzuräumen und jedem Bürger ein Existenzminimum zu sichern. Wenn auch nur in wenigen Gemeinden materielle Kriegsschäden entstanden waren, so waren doch allein 18000 Heimatvertriebene unterzubringen, wobei dem Kreis wegen seiner bisher geringen Wohndichte ein besonders großes Kontingent zugewiesen wurde. Nach der Währungsreform 1948 – Landrat war seit 1945 Dr. Otto Gerbl – stand der Wiederaufbau im Vordergrund mit dem Ziel, zunächst die Wohnungsnot zu beseitigen und Versorgungsaufgaben anzupacken. Bestimmt wurde der Wiederaufbau von den drei W: Wasser, Wohnung, Wege. In allen Gemeinden entstanden zentrale Wasserversorgungen, erste Sozialwohnungen wurden errichtet. Im Lauf der folgenden Jahre wurden schotterige Kiesstraßen ausgebaut und geteert. Bis 1955 sorgten weitere Programme für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse auf dem Land. Feuerwehrhäuser wurden errichtet und mit Löschfahrzeugen ausgerüstet, Weiler und Einöden wurden elektrifiziert, weitere Wohnungen und Schulen gebaut, Kirchen und Kapellen renoviert.