Die bayerische Gemeindeordnung und das bayerische Archivgesetz legen fest, dass jede Gemeinde für die Archivierung ihrer Unterlagen selbst verantwortlich ist. Unterstützung und Beratung können die Gemeinden dabei vom Archivpfleger erhalten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Archivpflegers gehören:
Weitere Informationen zur kommunalen Archivpflege sind zusammengefasst auf den Internetseiten der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns.