Digitales Baugenehmigungsverfahren

Der Landkreis Landsberg führt zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.

Für die Antragstellung ist eine Authentifizierung mittels BayernID erforderlich.
Weitere Informationen zur Authentifizierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de.

Ihre Ansprechpartner für das digitale Baugenehmigungsverfahren:
Frau Büschl oder Frau Winkler
Telefon: 08191/129-1438 oder -1433
E-Mail: digitalerbauantrag@lra-ll.bayern.de

Weitere Informationen zum Ablauf werden wir ab dem 01.06.2024 auf unserer Website veröffentlichen.

Informieren Sie sich gerne auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/

 

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf

Mit der Aufnahme in die DBauV zum 01.06.2024 kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Landsberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab dem 01.06.2024 direkt beim Landratsamt Landsberg zu stellen.

 Digitale Einreichung über das
Bayernportal
Einreichung in
Papierform
BauantragLandratsamtLandratsamt
Antrag auf Vorbescheid im BaurechtLandratsamtLandratsamt
Antrag auf TeilbaugenehmigungLandratsamtLandratsamt
Antrag im GenehmigungsfreistellungsverfahrenLandratsamtGemeinde

Anträge auf isolierte Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen  von örtlichen Bauvorschriften oder Bebauungsplänen

LandratsamtGemeinde

Anträge auf isolierte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften

LandratsamtLandratsamt
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines VorbescheidsLandratsamtLandratsamt
BaubeginnsanzeigenLandratsamtLandratsamt
Anzeige auf NutzungsaufnahmeLandratsamtLandratsamt
BeseitigungsanzeigenLandratsamtLandratsamt und Gemeinde
AbgrabungsantragLandratsamtLandratsamt
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien AbgrabungLandratsamtGemeinde
Antrag auf TeilabgrabungsgenehmigungLandratsamtLandratsamt
Antrag auf Vorbescheid im AbgrabungsrechtLandratsamtLandratsamt
Anzeige des AbgrabungsbeginnsLandratsamtLandratsamt

Digitale Beantragung

Die digitale Antragseinreichung ist grundsätzlich nur durch einen vorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser möglich.
Der Kriterienkatalog zur Standsicherheit ist durch einen vorlageberechtigten Tragwerksplaner einzureichen.

Unter nachfolgenden Verlinkungen gelangen Sie zu den entsprechenden elektronischen Antragsformularen:


Bürgerauskunft für die Antragstellerinnen und Antragsteller

Durch das digitale Baugenehmigungsverfahren erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in der Bürgerauskunft jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes
nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Landsberg hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen, für welche eine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist, nur vom Entwurfsverfasser hochgeladen werden dürfen.
Hier geht es zur Bürgerauskunft


Nachreichung von Unterlagen durch die Entwurfsverfasser

Hier geht’s zum Nachreichungsmodul für die Entwurfsverfasser 

 

Hochbaustatistik

Bitte beachten Sie das Informationsblatt zu den amtlichen Bautätigkeitsstatistiken des Bayerischen Landesamtes für Statistik.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen?

Ihre Ansprechpartner für das digitale Baugenehmigungsverfahren sind gerne für Sie da:
Frau Büschl oder Frau Winkler
Telefon: 08191/129-1438 oder -1433
E-Mail: digitalerbauantrag@lra-ll.bayern.de

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