Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Landsberg am Lech hat vielfältige Aufgaben um, unsere Natur und Landschaft im oberbayerischen Voralpenland, an der Grenze zu Bayerisch-Schwaben, wirksam zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
Schwerpunkte der Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde sind u. a. auch die Beurteilung und Gestattung von Vorhaben, die Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgüter haben, oder die Mitwirkung bei übergreifenden Genehmigungsverfahren (z. B. im Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserrecht) und in Planfeststellungsverfahren, die durch andere Behörden geführt werden. Dazu ist die Naturschutzbehörde auch mit der Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen und dem Biotop- und Artenschutz im Landkreis Landsberg am Lech beauftragt.
Hauptaufgabe des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und, Strahlungen zu vermeiden. Der Immissionsschutz hat das Ziel Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter zu schützen. Die Grundlage des Immissionsschutzes bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen zahlreichen Verordnungen.
Der Landkreis Landsberg am Lech mit seinen 31 Gemeinden ist im Bereich Klimaschutz seit Jahren sehr aktiv. Grundlage für die vielfältigen Aktivitäten ist das kreisweite Klimaschutzkonzept. Dieses beinhaltet eine umfassende Strategie zur nachhaltigen Minderung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes im Landkreis. Zusammen mit den Gemeinden wurden konkrete kommunale Handlungsfelder definiert und es wurden und werden umfassende Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt.
Detaillierte Informationen zu den Themen Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz erhalten Sie auf der Website der „Fachstelle für Klimaschutz“ des Landratsamtes . Ebenso sind dort Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Projekten, Mitmach-Aktionen, aktuelle Veranstaltungen und wertvolle Klimatipps zu finden. Schauen Sie vorbei und erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Maßnahmen im Alltag zum Klimaschützer werden können.
Die Fachstelle ist Ansprechpartner für Bürger, Vereine und Verbände sowie Unternehmen zu jeglichen Fragen rund um den Klimaschutz und die Energiewende.
Aufgabe des staatlichen Abfallrecht am Landratsamt Landsberg am Lech ist es, auf die Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der darauf gestützten Verordnungen (z. B. Nachweisverordnung, Verpackungsverordnung, Altölverordnung, Altfahrzeug-Verordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Batteriegesetz etc.) sowie des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) zu achten. Zur Schonung der Ressourcen sollen Abfälle vermieden und nicht vermeidbare Abfälle soweit wie möglich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Der Restabfall muss ohne schädliche und nachteilige Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit beseitigt werden. Beim Vollzug des Staatlichen Abfallrechts wird das Landratsamt sowohl in Genehmigungsverfahren als auch im Bereich von Anordnungen bzw. Bußgeldverfahren tätig.
Die gesetzliche Grundlage für die Sachbearbeitung im Bodenschutz- und Altlastenrecht ergibt sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und dem Bayerischen Bodenschutzgesetz (BayBodSchG). Der Boden als elementarer Bestandteil des Ökosystems und drittes wichtiges Umweltmedium - neben Wasser und Luft - wird ausdrücklich und umfassend geschützt. Böden sind wesentliche Bestandteile von Natur und Landschaft. Sie bilden die Grundlage für menschliches, tierisches und pflanzliches Leben. Der Erhalt aller Bodenfunktionen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung unserer Gesellschaft. Mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt zu erkennen und abzuwehren sind oberste Ziele der Altlastenbewältigung und des Flächenrecyclings. Im Rahmen des Vollzugs der gesetzlichen Aufgaben werden vor allem Maßnahmen zur Vorsorge und Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten, zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie zur Erfassung derartiger Flächen getroffen.