Orientierende Untersuchung / Detailuntersuchung
Vorgezogene Sanierung / Abdeckung Feuerlöschübungsbecken
Seitens des Landratsamts wurde eine vorgezogene Sanierung des Feuerlöschübungsbeckens mittels temporärer Abdeckung gefordert bis im Rahmen der Sanierungsuntersuchung (siehe unten) ein Gesamtkonzept zur Sanierung vorliegt.
Der Bau der temporären Abdeckung des Feuerlöschübungsbeckens mit Umgriff wurde Ende Mai 2022 begonnen und im Oktober 2022 abgeschlossen. (Pressemitteilung: BIMA sichert Feuerlöschbecken)
Im November 2022 hatten Mitglieder des Gemeinderats Penzing sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Abdeckung zu besichtigen (https://www.penzing.de/update-informationen-rund-um-den-ortstermin-vom-8.-november-2022-zur-sicherung-des-feuerloeschuebungsbeckens?suche).
Laufende Sanierungsuntersuchung
Die Anforderungen für Sanierungsuntersuchungen sind in §13 BBodschG geregelt. Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung wurden bzw. werden folgende Maßnahmen ausgeführt:
Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Penzing sind aufgrund früherer Nutzungen Verunreinigungen des Bodens mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) vorhanden, die Grundwasserverunreinigungen verursachen. Aufgrund der PFAS-Belastung des Grundwassers und in der Folge auch des Verlorenen Baches ist das Gebiet entlang des Grundwasserabstromes und im Bereich des Bachlaufes nördlich des Fliegerhorstes Penzing, insbesondere die Ortsteile Untermühlhausen und Epfenhausen betroffen.
Bekannte Hauptursache für die Belastungen im Verlorenen Bach im Gemeindebereich Penzing und im nördlichen Grundwasserabstrom des Flugplatzes Penzing sind bisher vermutlich die Verunreinigungen an der Feuerwache und dem Feuerlöschübungsbecken innerhalb des ehem. Fliegerhorstes. Als weitere Eintragsquelle gilt die ehem. Kläranlage des Flugplatzes, an welcher ab dem Jahr 2023 durch die Einrichtung von Grundwassermessstellen Belastungen festgestellt und überwacht werden.
Landesamt für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/et_infoline.htm
Pressemitteilung vom 19.11.2019
Fische aus dem Verlorenen Bach nicht für dauerhaften Verzehr geeignet
Pressemitteilung vom 09.06.2021
PFC Belastung am ehemaligen Flugplatz Penzing - Landratsamt informiert über den Sachstand
Informationen hierzu auf der Internetseite beim Bayerischen Landesamt für Umweltschutz
Grundwasser: vorläufige Schwellenwerte des LfU (für PFOS, PFOA: 0,1 μg/l)
Oberflächengewässer: Umweltqualitätsnorm* (UQN) bislang nur für PFOS (0,65 ng/l)
*Umweltqualitätsnorm (UQN) von 0,65 ng/l PFOS als Jahresdurchschnittswert (JD-UQN) und 36 μg/l als zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN) für Oberflächengewässer auf der Basis „Menschlicher Fischverzehr“ als empfindlichstes Schutzgut.
Trinkwasser
Hinsichtlich der Trinkwasserversorgung und –qualität bestehen derzeit keine PFAS-Beeinträchtigungen. Die in umliegenden Bereichen des Flughafens befindlichen Trinkwasserversorgungen (Kaufering, Landsberg, Pöringer Gruppe und Erpftinger Gruppe) wurden auf PFAS untersucht, die Ergebnisse waren unauffällig (Verweis auf Trinkwasserprüfberichte).
Wassernutzung Verlorener Bach
Das Landratsamt Landsberg am Lech bittet die Bachanlieger derzeit eine Bewässerung von Nutzpflanzen mit Wasser aus dem Verlorenen Bach zu unterlassen, bzw. keine Nutztiere mit dem Bachwasser zu tränken.
Grundwasserbrunnen
Bohrungen bzw. Erdaufschlüsse zur Herstellung eines Grundwasserbrunnens müssen dem Landratsamt Landsberg am Lech gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich angezeigt werden. Soweit dies bisher nicht geschehen ist, sollte die Anzeige nachgeholt werden. Die Neuerrichtung eines Gartenbrunnens zur Entnahme von Grundwasser im Einflussbereich des Flugplatzes Penzing wird als nicht sinnvoll betrachtet, da das Wasser, auch aus bestehenden Brunnen, nicht zum Bewässern verwendet werden sollte.
Grundwasserwärmepumpen
Für die Benutzung von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Wiedereinleitung des kontaminierten Grundwassers darf dabei zu keiner Verschlechterung des Grundwasserkörpers führen. Von einer solchen Verschlechterung ist grundsätzlich nicht auszugehen, wenn das Grundwasser in den gleichen, ebenso belasteten Grundwasserhorizont wiedereingeleitet wird. Voraussetzung dafür ist außerdem, dass bereits Maßnahmen zur Sanierung des Grundwassers unternommen oder in absehbarer Zeit in Angriff genommen werden und dabei eine wesentlich effizientere Verminderung der Schadstofffracht zu erwarten ist. Dies ist im Fall des Flugplatzes Penzing der Fall.
Bauwasserhaltung
Wird während einer Baumaßnahme Grundwasser entnommen, abgeleitet, aufgestaut, abgesenkt oder umgeleitet ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vorher beim Landratsamt Landsberg am Lech, Sachgebiet Wasserrecht, mit den entsprechenden Planunterlagen zu beantragen. Eine Bauwasserhaltung, die ohne wasserrechtliche Erlaubnis betrieben wird, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Für die Wiedereinleitung von kontaminiertem Grundwasser in den gleichen Grundwasserhorizont gilt das oben unter Grundwasserwärmepumpen Gesagte. Soll das entnommene, kontaminierte Grundwasser in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich der bisherige Zustand des Gewässers kurzfristig wiedereinstellt und die Annahme einer Verschlechterung unverhältnismäßig wäre. Dies ist abhängig von Dauer und Umfang der Einleitung.
Ansprechpartner und nähere Infos zu Hausbrunnen:
Landratsamt Landsberg am Lech – Sachgebiet 62 – Wasserrecht
Frau Rapp
Tel. 08191/129-1461
Fax: 08191/129-5461
E-Mail: regina.rapp@lra-ll.bayern.de
Fischverzehr
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat auf seiner Homepage und mit Pressemitteilung vom 19.11.2019 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass Fische aus dem Verlorenen Bach nicht für dauerhaften Verzehr geeignet sind.
Baden in Oberflächengewässern
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim überwacht regelmäßig die Konzentrationen an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Oberflächenwasser der Sieben Quellen und im Dorfweiher von Untermühlhausen (Gemeinde Penzing). Die Gehalte der untersuchten Verbindungen liegen überwiegend unterhalb der Nachweisgrenze. Lediglich für die Perfluoroctansäure (PFOA) und die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) wurden geringfügig erhöhte Konzentrationen im Wasser festgestellt. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat vorläufige tolerierbare Aufnahmemengen (TWI-Werte) für PFOA und PFOS abgeleitet. Diese Werte geben die Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt. In den beiden Gewässern sind die PFOA-/PFOS-Gehalte sehr gering, sodass sich auf Grundlage der TWI-Werte für Badende, die während der Badeaktivitäten versehentlich Oberflächenwasser verschlucken, kein gesundheitliches Risiko ableiten lässt.
Aus fachlicher Sicht bestehen somit, insbesondere für Kinder, keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Baden im Verlorenen Bach und im Dorfweiher Untermühlhausen.
Ansprechpartner und nähere Infos:
Landratsamt Landsberg am Lech – Sachgebiet 71 – Gesundheitsamt
Herr Jungmann
Tel. 08191/129-1289
Fax: 08191/129-5289
E-Mail: Thorsten.Jungmann@lra-ll.bayern.de
Grundwasseruntersuchungen im Bereich Fliegerhorst und im Abstrom
Die Ergebnisse werden in 2 Karten visualisiert. Stellvertretend für die Stoffgruppe PFAS wird in den Karten die Einzelsubstanz PFOS herausgegriffen, für die ein vorläufiger Schwellenwert des LfU vorliegt und die als Leitsubstanz für die Stoffgruppe PFAS betrachtet wird.
Grundwassersituation Januar 2020 (Karte 1): Insgesamt 54 Proben aus 45 Grundwassermessstellen und 9 Grundwasseraustritten (Quellen) wurden analysiert, davon liegen 22 Proben unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,01 µg/l (d.h. dort ist der Parameter PFOS nicht messbar). In 8 Proben wurde PFOS > Schwellenwert 0,1 µg/l festgestellt. Die höchsten PFOS-Konzentrationen wurden gemessen:
Zusammenschau der Grundwasseranalysen 2013 - 2020 (Karte 2): Aus dem genannten Zeitraum liegen an den 68 dargestellten Probenahmepunkten die Ergebnisse von 157 Proben vor. In der Karte 2 ist an jedem Probenahmepunkt die höchste Konzentration für PFOS dargestellt, die bisher dort gemessen wurde. Die Lage der Schwerpunkte der PFOS-Konzentration wird durch die Aufzählung bei Karte 1 beschrieben. Die Punkte mit Konzentrationen über dem Schwellenwert sind auf eine größere Fläche verteilt als bei Karte 1. Die Darstellung Karte 2 gibt nicht die aktuelle Grundwassersituation wieder, sondern ist die Zusammenschau von mehrjährigen Messungen und soll alle Probenahmepunkte aufzeigen, die in der Untersuchung mindestens einmalig auffällig waren.
Im Rahmen der Detailuntersuchung erfolgten Auswertungen u.a. von Daten, die aus einer Vielzahl von Bohrungen von bis zu 38 m Tiefe gewonnen wurden. Dadurch konnten weitere Erkenntnisse über Grundwasserfließrichtung und die Ausdehnung der Grundwasserbelastung gewonnen werden.
Im Oktober 2020 hat das WWA WM Grundwassermessstellen im Umfeld von Prittriching nahe der Landkreisgrenze auf PFC untersucht. Die dabei festgestellten Befunde liegen alle unterhalb des vorläufigen Schwellenwertes (für PFOS, PFOA) des Bayer. Landesamtes für Umwelt für Grundwasser. Nach fachlicher Beurteilung des WWA WM lassen sich die Analysewerte jenseits der Landkreisgrenze nicht oder nicht allein auf den PFAS -Schadensfall am Fliegerhorst Penzing zurückführen. Zum Erhalt eines noch genaueren Bildes werden vom WWA WM weitere Grundwasseruntersuchungen an zusätzlichen Messstellen in diesem Bereich vorgenommen.
Die Gutachten der Grundwasseruntersuchungen, aus den Jahren 2021 und 2023 stehen zum Download zur Verfügung.
Oberflächengewässeruntersuchungen nördlich Flughafen Penzing
Im Verlauf des Verlorenen Baches und dessen Nebengewässern wurden Oberflächenwasserproben entnommen. In den Karten dargestellt sind die Ergebnisse (Stand: November 2019) für den Einzelstoff PFOS. Proben, in denen PFOS nicht nachweisbar war, sind in der Karte grün markiert. In Gelb, Hellorange, Dunkelorange und Rot sind die Probenahmepunkte dargestellt, wenn eine Überschreitung der sogenannten Umweltqualitätsnorm (UQN) für PFOS von 0,65 ng/l (entspricht 0,00065 µg/l) vorliegt. Die Farbskala visualisiert die Höhe der Überschreitung.
Oberflächenwasser (Datenstand: November 2019): Karte 1
Oberflächenwasser (Datenstand: November 2019) Karte 2
Daraus lässt sich zusammenfassend feststellen, dass der Verlorene Bach im Bereich der Ortsteile Untermühlhausen und Epfenhausen und im weiteren Verlauf Richtung Weil mit PFAS belastet ist. Die höchsten Belastungen durch PFOS im Verlorenen Bach wurden im Bereich der sieben Quellen bis südlich von Weil ermittelt.
Der Verlorene Bach wurde bis zur Grenze des Amtsbezirkes im Norden (Unterbergen) untersucht. In dieser ca. 18 km von den Quellen Untermühlhausen entfernten Bachwasserprobe wurden noch 0,025 µg/l PFOS ermittelt, d.h. über der UQN von 0,65ng/l.
Die Zuflüsse Dorfbach, Beuerbach und Loosbach weisen keine PFOS-Belastungen auf.
Der Wildwassergraben nordöstlich der Liegenschaft wird vermutlich durch Grundwasser beeinflusst. Die Konzentration an PFOS im südlichen Verlauf des Wildwassergrabens liegt bei ca. 0,05 µg/l PFOS.
Der Mühlbach (aus Scheuring kommend) im Norden weist noch 0,0033 µg/l PFOS auf. Bei einer Überprüfung durch zwei weitere Bachwasserproben hat sich der Wert mit 0,0042 µg/l PFOS bestätigt. Die Quelle ist noch unbekannt.
Detailuntersuchung auf Flughafengelände und im nördlichen Abstrom-Bereich
mit den Zielen
wurde bis 2021 abgeschlossen.
Wegen des großen Untersuchungsumfangs wurden über 100 Sondierungen, sowie Oberflächenmischproben vorgenommen und dazu 46 Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Grundwasserfließrichtung beprobt und analysiert. Gleichzeitig war dabei die erhebliche Gefahr durch Kampfmittel auf der Liegenschaft mittels Entwicklung eines Kampfmittelkonzepts durch einen separaten Sachverständigen zu berücksichtigen, wodurch die Umsetzung der Detailuntersuchung einer längeren zeitlichen Verzögerung unterworfen war.
Im August 2020 konnte der Bodenschutzbehörde Landsberg ein Konzept zur Vorbereitung und Planung von Sanierungsuntersuchungen vorgelegt werden.
Die aufgrund der Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieses Gutachtens vorgesehenen weiteren Maßnahmen hinsichtlich Sanierung und Sicherung des Schadens werden im Rahmen der seit 2021 laufenden Sanierungsuntersuchung erarbeitet. Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung sollen unterschiedliche Sanierungsvarianten geprüft werden (u.a. auch Schadstoffbeseitigung, Grundwassersanierung im Bereich des FÜB, direkte Sanierung von Grundwasser im Abstrom des Flughafenstandortes). Dazu wurden vom Gutachter bereits weitere Untersuchungen vorgeschlagen, die für die Prüfung und Bewertung von Sanierungsvarianten notwendig sein werden.
Weitere Informationen zum Vorgehen und Herausforderungen bei PFAS-Sanierungen können dem Abschlussbericht „Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen“ (Umweltbundesamt, Texte 137/2020) https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sanierungsmanagement-fuer-lokale-flaechenhafte-pfas entnommen werden.
Sicherung des ehem. Feuerlöschübungsbeckens (FÜB)
In der ersten Jahreshälfte 2019 erfolgte eine temporäre Sicherungsmaßnahme am FÜB, bei der erfolgreich das im ehem. FÜB befindliche Wasser gereinigt und dabei PFAS entfernt wurde. Die Einrichtung einer permanenten partiellen Sicherungsmaßnahme im Rahmen einer automatisierten, winterfesten Aktivkohlereinigungsanlage mit Fernüberwachungsfunktionen war von Januar 2020 bis Mitte 2022 in Betrieb. Mittels kontinuierlicher Überwachung wurde weiteres Eindringen von PFAS -haltigem Wasser in den Boden minimiert.
Ende April 2021 lag ein Detailkonzept für eine vorgezogene temporäre Abdeckung des FÜB und der nachweislich verunreinigten angrenzenden Bereiche vor. Das Detailkonzept wurde von den Fachstellen geprüft und im Rahmen einer Besprechung im September 2021 abgestimmt. Zur Umsetzung wurden im Auftrag der BImA nach der Besprechung noch im September 2021 Abgrenzungsuntersuchungen im südöstlichen Bereich der geplanten Abdeckung ausgeführt. Im November 2021 wurde mit der Ausführung landschaftspflegerischer Maßnahmen aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Vorgaben begonnen.
Die Ausführung der Abdeckung im Jahr 2022 wurde durch die BImA über das Staatliche Bauamt Weilheim veranlasst und die Arbeiten wurden durch die beauftragte Baufirma termingerecht im Oktober 2022 abgeschlossen. Diese Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Landsberg am Lech.
Durch die Abdeckung soll weiteres Eindringen von PFAS in den Boden und damit in das Grundwasser minimiert werden, was sich auch langfristig positiv in Form eines verringerten PFAS -Eintrags in das Oberflächengewässer „Verlorener Bach“ auswirken soll. Dabei ist jedoch nicht von einem kurzfristigen Effekt auf das Oberflächengewässer „Verlorener Bach“ auszugehen.
Ansprechpartner und nähere Infos:
Landratsamt Landsberg am Lech – Sachgebiet 61 – Bodenschutzbehörde
Frau Zimmermann
Tel. 08191/129-1443
Fax: 08191/129-5443
E-Mail: umweltschutz@lra-ll.bayern.de
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat 2020 einen neuen Schwellenwert für die vier perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorooctansulfonsäure (PFOS), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) festgelegt, die sich vergleichbar im menschlichen Körper anreichern. Der Schwellenwert – eine auf die Gruppe dieser vier Substanzen bezogene zulässige wöchentliche Aufnahmemenge(TWI) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht – ist Teil eines wissenschaftlichen Gutachtens über die Risiken für die menschliche Gesundheit, die von diesen Stoffen ausgehen, wenn sie in Lebensmitteln enthalten sind. Im Jahr 2018 hatte die EFSA in einem vorläufigen Gutachten nur für die beiden Substanzen Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluorooctansulfonsäure (PFOS) Schwellenwerte von 6 ng/kg Körpergewicht und 13 ng/kg Körpergewicht festgelegt.
PFAS sind eine Gruppe künstlich hergestellter chemischer Verbindungen, die in einer Vielzahl von Branchen auf der ganzen Welt verwendet werden (z. B. Textilien, Haushaltswaren, Brandbekämpfung, Autoindustrie, Bauwesen, Elektronik).
Eine Exposition gegenüber diesen Verbindungen kann unerwünschte gesundheitliche Wirkungen verursachen. Menschen nehmen PFAS auf verschiedene Weise auf und können diese Aufnahme selbst kaum beeinflussen, weil PFAS weitverbreitet in der Umwelt vorhanden sind. Die EFSA empfiehlt in ihrem Gutachten, die Aufnahme von PFAS über Lebensmittel zu reduzieren, wobei noch unsicher ist, welche Lebensmittelgruppen mit welchem Anteil zur Aufnahme beitragen. Man geht bislang davon aus, dass diese Stoffe am häufigsten über Fisch sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse und nachrangig mit Eiern und Eierprodukten sowie Milch und Milchprodukten aufgenommen werden. In welchem Maß Obst und Gemüse bzw. pflanzliche Lebensmittel zur Aufnahme beitragen, ist auf Grund der sehr begrenzten Datenlage unsicher. Trinkwasser kann unter Umständen ebenfalls zur Exposition beitragen.
Den Wissenschaftlern der EFSA zufolge weisen Kleinkinder und andere Kinder die höchste Exposition auf. Die PFAS-Spiegel bei Säuglingen sind hauptursächlich auf die Exposition während der Schwangerschaft und Stillzeit zurückzuführen.
Nach Ansicht der Sachverständigen stellt eine verminderte Immunantwort auf Impfungen die bedeutsamste Wirkung auf die Gesundheit des Menschen dar, die bei der Bestimmung der neuen tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemenge zu berücksichtigen war. Dies weicht von dem früheren PFAS-Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2018 ab, bei dem eine Erhöhung des Cholesterinspiegel als schwerwiegendste Wirkung zugrunde gelegt wurde.
Seit Dezember 2022 gelten neue Höchstwerte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln die durch die EU Kommission festgelegt wurden.
Die betreffende VERORDNUNG (EU) 2022/2388 ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Für die durch die Lebensmittelüberwachung des Landkreis Landsberg am Lech entnommenen Proben änderte sich damit künftig die Bewertungsgrundlage.
Die Untersuchung der von uns genommenen Proben und auch deren Bewertung erfolgt weiterhin am bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Für die Einschätzung der Verkehrstauglichkeit des jeweiligen Lebensmittels wird zudem eine toxikologische Bewertung erstellt.
Bei den in der Vergangenheit (letztmalig 2021) aus zwei kommerziellen Fischhaltungen untersuchten Fischen hat auch die Zugrundelegung der neuen Höchstwerte keine Beanstandung zur Folge.
Im Jahr 2020 wurden durch das Landratsamt unterschiedliche Lebensmittelproben entnommen und dem LGL zur Begutachtung vorgelegt.
Dabei handelte es sich sowohl um Proben aus Lebensmittelbetrieben, die der behördlichen Überwachung unterliegen, sowie um Proben, die bei Privatpersonen entnommen wurden. Erzeugnisse aus privaten Gärten unterliegen nicht der Überwachung. Diese wurden als Serviceleistung durch uns entnommen und die jeweiligen Befunde mitgeteilt.
Bei den beprobten Erzeugnissen handelte es sich um Himbeeren, Johannisbeeren, Kopfsalate, Kohlrabi, Küchenkräuter, Hühnereier, Wildschweinfleisch und –innereien und Bachforellen.
Bei den pflanzlichen Erzeugnissen wurde lediglich bei den Küchenkräutern und dem darin enthaltenem Lavendel eine leichte PFOS Belastung (1,6 µg/kg) festgestellt. Bei früheren Untersuchungen von Feldfrüchten (Weizen, Roggen, Erdbeeren und Gurken) im Jahr 2018 wurden keine Belastungen festgestellt.
Bei Bachforellen die 2020 aus dem verlorenen Bach entnommenen wurden, wurde ein PFAS–Gehalt von 26,9 µg/kg ermittelt.
Bereits bei den 2019 aus dem Verlorenen Bach gefangenen Fischen wurden erhöhte Werte an perfluorierten Verbindungen nachgewiesen.
Das LGL hatte damals schon auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse (Bachforellen Untermühlhausen Summenwert PFOS 52,9 µg/kg, Bachforelle I zw. Epfenhausen und Weil 68,9 µg/kg, Bachforelle II zw. Epfenhausen und Weil 16,1 µg/kg, Regenbogenforelle zw. Epfenhausen und Weil 7,5 µg/kg) eine Bewertung der Fischnutzung im Verlorenen Bach erstellt.
Das LGL stellte fest, dass durch den regelmäßigen Verzehr von Fischfleisch mit derartigen PFOS-Gehalten die Aufnahmemenge von PFOS, die von der EFSA als unbedenklich angesehen wird, schon durch sehr niedrige Verzehrmengen überschritten wird.
Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch.
Das LGL rät nach wie vor vom regelmäßigen Verzehr derartig belasteter Fische ab, auch wenn dadurch keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist. Forellen mit derartigen Gehalten an PFOS dürften als Lebensmittel nicht gewerblich in Verkehr gebracht werden.
An dieser Einschätzung und Beurteilung hält das Untersuchungsamt auch nach der Untersuchung der im Frühjahr 2022 aus dem verlorenen Bach entnommenen Fische und den nun festgelegten Höchstwerten in der VERORDNUNG (EU) 2022/2388 fest.
Es wurden insgesamt 11 Salmoniden (Regenbogenforelle, Bachforellen, Bachsaibling) aus dem Gewässer entnommen und dem LGL zur Begutachtung vorgelegt.
Die hier ermittelten Gehalte an PFOS lagen bei den Regenbogenforellen 6,3 bis 28,7 µg/kg, beim Bachsaibling 10,6 µg/kg und bei den Bachforellen 21,8 bis 29,4 µg/kg.
Die neuen Regelungen für Fische im Überblick:
Für Forellen aus Fischzuchtbetrieben ist ein Höchstgehalt von 2,0 µg/kg PFOS im Fischfleisch festgelegt worden.
Für Wildforelle beträgt der Höchstgehalt 7,0 µg/kg PFOS im Fischfleisch. Die aus dem verlorenen Bach gefangenen Forellen wiesen überwiegend Gehalte über diesem Wert auf, so dass auch deshalb die Empfehlung, auf den Verzehr zu verzichten, weiter gerechtfertigt ist. Höhere Gehalte sind für andere Angelfische jetzt lebensmittelrechtlich zulässig, aber es ändert nichts an der Aussage, dass Angler die durch den Verzehr dieser Fische aus dem verlorenen Bach aller Wahrscheinlichkeit nach bedingte PFAS-Aufnahme besser vermeiden sollten, weil gesundheitliche Folgen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Dass nun Höchstgehalte in dieser Höhe festgelegt wurden zeigt jedoch auch, dass der Gesetzgeber – zumindest bei gelegentlichem Verzehr – keine gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Eine rechtliche Handhabe für den Landkreis, die Abgabe von Fischen mit PFAS-Kontaminationen unter den Höchstgehalten einzuschränken, besteht nicht.
Bei den beprobten und beurteilten Wildschweinen kann man folgendes Fazit ziehen:
Das Probenmaterial, das dem Untersuchungsamt im Jahr 2021 vorgelegt wurde, bestand zum einen aus Muskelfleisch und zum anderen aus der zum Tier gehörenden Leber.
Im Fleisch der Tiere werden im Regelfall geringe Mengen an PFOS nachgewiesen. Bei den letzten Untersuchungen wurde allerdings in zwei Fällen erhöhte Belastung mit PFOS im Muskelfleisch ermittelt (8,1 bis 47,4 µg/kg).
Bei den Innereien, der Leber dagegen sind erhöhte Werte an perfluorierten Verbindungen der Regelfall (138,5 bis 1647,7 µg/kg).
Durch den Verzehr von derart belasteten Wildschweinlebern wird die von der EFSA als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge für PFAS bereits bei sehr niedrigen Verzehrmengen ausgeschöpft. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen. Das LGL rät vom Verzehr von derart belasteter Wildschweinleber ab, auch wenn dadurch keine akute Gesundheitsgefahr gegeben ist. Die Ursache für die Belastung der Wildschweinleber mit PFAS ist die Lebensweise der Wildschweine mit der Nahrungssuche und –aufnahme aus dem Oberboden.
Die Ursache der zum Teil sehr hohen Belastung des Schwarzwildes mit PFOS ist nicht eindeutig erklärbar wie die der Fische, die unmittelbar aus dem belasteten Gewässer entnommen wurden. Die Belastung tritt nicht nur im Landkreis Landsberg am Lech auf, sondern ist weitverbreitet in Bayern bzw. in ganz Deutschland zu beobachten.
Keine der Wildschweinleberproben aus unserem Landkreis hätte die neuen Höchstgehalte für Innereien von Wild eingehalten.
Im August letzten Jahres wurden zwei Rohmilchproben von Tierbeständen aus landwirtschaftlichen Betrieben in Penzing und Obermühlhausen entnommen. Die Untersuchung des Probenmaterials am Untersuchungsamt führte in beiden Fällen zu keiner Beanstandung.
Bei den künftigen Probennahmen und deren Beurteilung, werden die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstgehalte an Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln berücksichtigt.
Durch das Landratsamt werden auch weiterhin Ergebnisse veröffentlicht.
Ansprechpartner und nähere Informationen:
Landratsamt Landsberg am Lech – Sachgebiet 72 – Lebensmittelrecht
Frau Eichhorn
Tel. 08191/129-1360
Fax: 08191/129-5360
E-Mail: Lebensmittelueberwachung@LRA-LL.Bayern.de
aktualisiert im Februar 2023
Mitte Oktober 2018 wurden zur Prüfung eines möglichen Gefährdungspotentials durch die oben beschriebenen PFAS-Verunreinigungen im Rahmen einer orientierenden Untersuchung in Amtsermittlung Böden von insgesamt 6 Gärten untersucht; 3 Gärten, die vor 2013 mit Leitungswasser aus dem Quellverbund Untermühlhausen und 3 die mit Wasser aus dem Verlorenen Bach bewässert wurden
Ergebnis:
In allen untersuchten Gärten konnten im Bodenfeststoff keine PFAS-Gehalte über der Bestimmungsgrenze von 5 μg/kg nachgewiesen werden, sodass geschlussfolgert werden kann, dass die Bewässerung mit Leitungswasser bzw. Oberflächenwasser des Verlorenen Baches zu keiner signifikanten Anreicherung von PFAS in der Bodenmatrix bzw. Bodenfeststoff über der Bestimmungsgrenze geführt hat.
Untersuchungen des Bodeneluates ergaben, dass in 2 in Untermühlhausen gelegenen Gärten mit Bachwassernutzung und einem Garten mit Leitungswassernutzung zwar PFC-Einzelsubstanzen im Bodeneluat nachgewiesen werden konnten, jedoch lagen die Konzentrationen jeweils deutlich unter den vorläufigen Stufe-1-Werten der „LfU-Leitlinie zur vorläufigen Bewertung von PFAS-Verunreinigungen in Wasser und Boden“.
Bewertung durch Fachbehörde Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF):
Auf Basis der vorliegenden Bodenergebnisse, Bodenuntersuchungen, und der Konzentrationen der gefundenen PFAS-Einzelsubstanzen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten aus anderen Untersuchungen, hat die Fachbehörde vorläufig geschlussfolgert, dass vermutlich über den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze für gärtnerische Kulturen und Haus-/Nutzgärten keine Gefährdung vorliegt und die womöglich in den verzehrbaren Pflanzenteilen vorzufindenden PFAS-Konzentrationen bei normalen täglichen Verzehrmengen vermutlich deutlich unterhalb der täglich aufnehmbaren Gehalte bei normalen täglichen Verzehrmengen liegen.
Da es bisher keine gesicherten bzw. wissenschaftlich exakt belegten Erkenntnisse über den quantitativen Schadstofftransfer vom Bodenwasser in die Pflanze gibt, kann eine exakte Bewertung des Wirkungspfades und eine exakte Bewertung der Gefährdung über den Verzehr von Erntegut und somit eine Bestätigung der oben beschriebenen Schlussfolgerung nur dann erfolgen, wenn das Erntegut direkt auf PFAS untersucht wird. Die Bodenschutzbehörde hat deshalb in Abstimmung mit den Fachstellen in den 2 Nutzgärten, in denen PFAS im Bodeneluat nachgewiesen wurde, Erntegutuntersuchungen durchführen lassen. Da in den untersuchten Hausgärten weder im Bodeneluat mindestens die Stufe-1-Werte der PFAS-Einzelsubstanzen nach den genannten LfU-Leitlinien überschritten sind noch im Bodenfeststoff PFAS-Einzelsubstanzen über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurden, hätten aus fachlicher Sicht eine weitergehende Untersuchung des Erntegutes in den Hausgärten unterbleiben können. Dennoch wurden Erntegutuntersuchungen durchgeführt, um auch über das Erntegut eine Gefährdung über PFAS ausschließen zu können. Die Untersuchungsergebnisse liegen seit Mitte Oktober 2019 vor und die Bewertung durch das Landesamt für Gesundheit ist erfolgt.
Untersucht wurden Tomate, Karotten, Erdbeeren, Äpfel, Gurke, Petersilie, Bohnen, Salat, Zwiebeln, Zwetschgen und verschiedene Kräuter als Mischprobe
Ergebnisse:
Bohnen 0,674 µg/kg PFBA | Unterschreitung der vorläufigen Beurteilungswerte Baden-Württemberg, die aus den Trinkwasserleitwerten für Gemüse abgeleitet wurden und sehr konservativ eine große Sicherheitspanne beinhalten |
Erdbeeren | Unterschreitung der vorläufigen Beurteilungswerte Baden-Württemberg, die aus den Trinkwasserleitwerten für Gemüse abgeleitet wurden und sehr konservativ eine große Sicherheitspanne beinhalten |
Bei Karotten wurden 0,587 µg/kg PFOS gemessen. Für PFOS gibt es keine vorläufigen aus den Trinkwasserleitwerten abgeleiteten Beurteilungswerte. Die Kräuter-Mischproben lagen mit bis zu 9,41µg/kg PFDeA über den vorläufigen Beurteilungswerten Baden-Württemberg. In allen anderen Proben, konnten keine PFAS nachgewiesen werden bzw. lagen die Gehalte unter der Bestimmungsgrenze.
Neubewertung durch Bayer. Landesamt für Gesundheit (LGL) und AELF:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine tolerierbare Aufnahmemenge (TWI-Wert) für die Summe der vier PFAS Perfluoroktansäure (PFOA), Perfluoroktansulfonsäure (PFAS), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in Höhe von 4,4 ng pro Kilogramm Körpergewicht und Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt. Da es bisher keine ausreichenden Studien gibt, die eine Bewertung bzgl. tolerierbarer Aufnahmemengen für andere PFAS wissenschaftlich gesichert zulassen, kann für die meisten der in den Pflanzenproben festgestellten Substanzen die Bewertung nur in Anlehnung an die Bewertung für PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS erfolgen. Auf Grund der wesentlich schnelleren Ausscheidung der kurzkettigen Substanzen Perfluorbutansäure (PFBA), Perfluorpentansäure (PFPeA) und Perfluorhexansäure (PFHxA) geht man für diese von einer wesentlich geringeren Wirkung aus als für die bewerteten PFAS. Dies spiegelt sich auch in den Trinkwasserleitwerten wieder, die für PFBA, PFPeA und PFHxA 100-fach, 30-fach und 60-fach höher abgeleitet wurden als für PFOA oder PFOS.
Für die Bewertung einer möglichen, unbedenklichen Aufnahme von PFAS wurde in der Vergangenheit als sehr konservativer Ansatz der festgestellte Gehalt mit der akzeptablen Aufnahmemenge für PFOA verglichen und daraus die maximal verzehrbare Menge errechnet, die ein Erwachsener mit 70 kg Körpergewicht regelmäßig von der Probe verzehren könnte, ohne den von der EFSA abgeleiteten Wert der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahme (TWI) von 6 ng/kg Körpergewicht für PFOA zu überschreiten. Behält man diesen Ansatz bei, der ein mögliches Risiko stark überschätzen dürfte, ergeben sich für die beiden Kräuter-Mischproben nach der neuen Ableitung der EFSA aus dem Jahr 2020 jährliche „unbedenkliche“ Verzehrmengen von 1,5 kg bzw. 0,6 kg.
Wenn man diese Bewertung auf den Verzehr der anderen 3 Gemüse- bzw. Obstsorten anwendet, ergibt sich eine „unbedenkliche“ regelmäßige Verzehrmenge für
Bohnen | von 457 g pro Woche bzw. | 23,8 kg im Jahr |
Erdbeeren | von 575 g pro Woche bzw. | 30,0 kg im Jahr |
Karotten | von 525 g pro Woche bzw. | 27,4 kg im Jahr |
Das AELF hat in seiner fachlichen Bewertung ausgeführt, dass es bei den üblichen Verzehrmengen der potentiell in den Hausgärten für den Anbau von Obst und Gemüse begrenzt zur Verfügung stehenden Fläche und bei ausgewogenen Essgewohnheiten der nur saisonal erzeugten Gemüse- und Obstkulturen unwahrscheinlich erscheint, dass die berechneten duldbaren wöchentlichen bzw. jährlichen Verzehrmengen unter dem Gesichtspunkt der Regelmäßigkeit und Langfristigkeit für eine erwachsene Person überschritten werden.
Das AELF bewertet die Ergebnisse der Kräuter dahingehend, dass theoretisch auf dem gewachsenen Gartenboden der beiden untersuchten Gärten zumindest in der warmen Jahreszeit bzw. während der Vegetationszeit eine entsprechende wöchentliche Produktion von Mischkräutern und deren Verzehr bis hin zur errechneten wöchentlichen Verzehrmenge unter Zugrundelegung der in 2019 gemessenen PFC-Konzentrationen möglich ist. Ein Verzehr von Mischkräutern über der errechneten wöchentlichen Verzehrmenge unter dem Gesichtspunkt der Regelmäßigkeit über das gesamte Jahr und Langfristigkeit aus dem Anbau der untersuchten Gartenflächen erscheint bei nicht signifikanter Ausdehnung der Anbaufläche jedoch unwahrscheinlich.
Zur Absicherung der Erntegut-Untersuchungsergebnisse in 2019 wurde 2020 eine nochmalige Untersuchung von Erntegut vorgenommen.
Dabei wurden Himbeeren, Johannisbeeren, Kohlrabi und Kopfsalat untersucht. Es konnten keine PFAS nachgewiesen werden.
Schlussfolgerung:
Auf Basis der vorliegenden Erntegut-Untersuchungsergebnisse, der daraus errechneten wöchentlichen bzw. jährlichen Verzehrmengen jener Obst- und Gemüsekulturen, in denen PFAS-Einzelsubstanzen nachgewiesen werden konnten und den angetroffenen Anbausituationen der untersuchten Hausgärten kann der Verzehr der angebauten Obst- und Gemüsekulturen insgesamt als unkritisch betrachtet werden.
Der Kräuteranbau sollte auf Basis der sich durch die Neubewertung der TWI-Werte ergebenden, reduzierten Verzehrmenge in den untersuchten Hausgartenflächen nicht signifikant flächenmäßig ausgedehnt werden, da ansonsten bei Verzehr der gesteigerten frischen und getrockneten Kräutererntemenge die jährlichen TWI-Werte möglicherweise ansatzweise erreicht werden könnten.
Ansprechpartner und nähere Infos:
Landratsamt Landsberg am Lech – Sachgebiet 61 – Bodenschutzbehörde
Frau Zimmermann
Tel. 08191/129-1443
Fax: 08191/129-5443
E-Mail: umweltschutz@lra-ll.bayern.de
Personen/Institutionen, die meinen, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, können sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sophienstraße 6, 80333 München, E-Mailadresse: PM-PFC-Penzing@bundesimmobilien.de melden.
Ein möglicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann ggf. nach entsprechender Prüfung im Einzelfall gegenüber möglichen Anspruchsberechtigten erklärt werden.
Die BImA teilt mit, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage gegenüber gemeldeten Forderungen aufgrund von PFAS-Belastungen im Flughafenbereich Penzing nicht die Einrede der Verjährung erheben wird, soweit diese zum Zeitpunkt der Anfragen noch nicht bereits verjährt sind. Dieser Verzicht auf die Verjährung ist begrenzt bis zum 31.12.2024.“
Pressemitteilung: BIMA sichert Feuerlöschbecken
Durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) wurden PFAS-Infolines eingerichtet, an die sich Bürger bei Fragen gerne wenden können.
Fragen zu Gesundheit: Trinkwasser und Lebensmittel
"PFAS-Infoline" am LGL: 09131 6808 2497,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
und/oder E-Mail an pfc@lgl.bayern.de
Fragen zu Umwelt: Wasser, Boden, Luft und Natur
"PFAS-Infoline" am LfU: 0821 9071 5102,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
und/oder E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/index.htm
https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm
https://www.lgl.bayern.de/downloads/lebensmittel/doc/abschlussbericht_pfas_monitoring.pdf
Weitere Infos dazu werden laufend hier veröffentlicht bzw. aktualisiert!