Das Landratsamt Landsberg am Lech ist eine sogenannte Doppelbehörde. Auf der einen Seite sind die Bayerischen Landratsämter Staatsbehörden, die in dieser Funktion staatliche Aufgaben erfüllen, wie z.B. die Erteilung von Baugenehmigungen, die Rechtsaufsicht über die kreiseigenen Gemeinden, oder das Straßenverkehrsamt mit der Fahrzeugzulassung. Zum staatlichen Teil zählen auch die Bereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Ausländerwesen, Wasserrecht- und Immissionsschutz, Natur- und Umweltschutz, das Veterinäramt und das Gesundheitswesen.
Das Landratsamt ist aber auch Behörde des Landkreises Landsberg am Lech, die im eigenen Wirkungskreis z.B. für den Bau und Unterhalt von Kreisstraßen, für das Klinikum, für die weiterführenden Schulen und das Sonderpädagogische Förderzentrum, für die Förderung von Kultur und Sport, sowie für die Organisation des Katastrophen- und Rettungsdienstes zuständig ist. Oberstes Organ ist der Kreistag.
Organisatorisch ist das Landratsamt Landsberg am Lech eine einheitliche Behörde mit dem Landrat als Amtsleiter für beide Bereiche.