Bereits um die Mitte des 6. Jahrhunderts taucht unser Raum wieder in den schriftlichen Quellen auf. 551/52 erzählt der Ostgote Jordanes in seiner Gotengeschichte, dass das Land der Schwaben im Osten an das der Bayern grenzt. Noch genauer beschreibt Venantius Fortunatus um 565 das Land der Baiern in einem Reisegedicht: „Von Augsburg aus, wo du die Gebeine der heiligen Märtyrerin Afra verehren wirst, ziehe weiter gegen die Alpen, dort, wo die Sitze der Breonen liegen, wenn der Weg frei ist und der Bayer dir nicht entgegentritt.“
Der Lech bildete wohl bereits in dieser Zeit die politische Grenze des Herzogtums der Bajuwaren, ungeachtet nachweisbarer alemannischer Siedlung bis wenigstens an den Ammersee. Dafür sprechen auch die Ereignisse des Jahres 743, als der baierische Herzog Odilo sein Herzogtum am Lech gegen die Franken unter Karlmann und Pippin zu verteidigen suchte. Von der Verwaltungsorganisation dieser Zeit im Gebiet östlich des Lechs ist nur wenig bekannt. In den spärlichen Quellen tauchen zwar Gaue auf, so z. B. ein Augstgau entlang des Lechs, ihre Lokalisierung ist aber umstritten. Dagegen sind wir über die gesellschaftliche Struktur genauer informiert. So gab es in vielfältiger Abstufung Freie, Freigelassene und Unfreie; über ihnen standen die sog. „genealogiae“, fünf Adelsgeschlechter, die in verschiedenen Gegenden des Herzogtums Besitzschwerpunkte hatten. Die Familie der Huosi beispielsweise ist vor allem im westlichen Teil des Herzogtums nachweisbar.Der Herzog aber, so schrieb es das bajuwarische Stammesrecht fest, musste aus der Familie der Agilolfinger stammen. In unserem Raum tauchen die Agilolfinger bei der Gründung der Klöster Wessobrunn und Polling auf, sowie bei Schenkungen von einzelnen Gütern. Diese beiden Klöster, dazu noch Benediktbeuern und die erst im 12. Jahrhundert gegründeten Stifte Dießen, Rottenbuch und Steingaden prägten das land zwischen Lech und Ammersee. Sie alle hatten bis zur Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts Grundbesitz und inkorporierte Pfarreien in unserem Gebiet inne.