Flüchtlinge aus der Ukraine

Alle wichtigen Informationen und Antworten auf einige Fragen finden Sie nachstehend oder auf der bayernweiten Seite www.ukraine-hilfe.bayern.de.
 

Zudem hat auch die Bundesregierung ein Informationsportal für geflüchtete Menschen aus der Ukraine freigeschaltet. Die Adresse www.Germany4Ukraine.de ist eine digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten Informationen nach der Ankunft in Deutschland. 

 

Registrierung im Landkreis Landsberg am Lech

Im Falle von bereits privat untergebrachten ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis Landsberg am Lech bitten wir um Registrierung über das folgende Online-Formular:


Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
 

Automatische Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG für Flüchtlinge aus der Ukraine

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz inklusive aller Nebenbestimmungen automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Es findet daher grundsätzlich keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse in der Ausländerbehörde statt

Die zuständigen Behörden und Einreisestellen werden hierüber ebenso informiert, weshalb Reisen innerhalb und in den Schengen Raum der Titelinhaber weiterhin uneingeschränkt möglich sind.

Keinerlei Einschränkungen beim Leistungsbezug im Jobcenter, Familienkasse etc.

Die Arbeitgeber werden über die Berufsverbände IHK/HWK informiert.

Weiter wird die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse automatisch im Ausländerzentralregister veranlasst.

Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ist auf folgendem Link zu finden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO


Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung gilt nicht für Fiktionsbescheinigungen. Diese müssen weiterhin bei der Ausländerbehörde verlängert werden.
 

Unterbringung

Aufenthalt

Sozialleistungen und medizinische Versorgung

allgemeine Infos

Schule, Beruf und Arbeit

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