Alle wichtigen Informationen und Antworten auf einige Fragen finden Sie nachstehend oder auf der bayernweiten Seite www.ukraine-hilfe.bayern.de.
Zudem hat auch die Bundesregierung ein Informationsportal für geflüchtete Menschen aus der Ukraine freigeschaltet. Die Adresse www.Germany4Ukraine.de ist eine digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten Informationen nach der Ankunft in Deutschland.
Im Falle von bereits privat untergebrachten ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis Landsberg am Lech bitten wir um Registrierung über das folgende Online-Formular:
Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz inklusive aller Nebenbestimmungen automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Es findet daher grundsätzlich keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse in der Ausländerbehörde statt
Die zuständigen Behörden und Einreisestellen werden hierüber ebenso informiert, weshalb Reisen innerhalb und in den Schengen Raum der Titelinhaber weiterhin uneingeschränkt möglich sind.
Keinerlei Einschränkungen beim Leistungsbezug im Jobcenter, Familienkasse etc.
Die Arbeitgeber werden über die Berufsverbände IHK/HWK informiert.
Weiter wird die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse automatisch im Ausländerzentralregister veranlasst.
Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ist auf folgendem Link zu finden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO
Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung gilt nicht für Fiktionsbescheinigungen. Diese müssen weiterhin bei der Ausländerbehörde verlängert werden.
Bitte registrieren Sie sich zunächst über unser Online-Formular:
Wenden sich anschließend für die weitere Unterbringung per E-Mail an Aussendienst.SG52@LRA-LL.bayern.de. Dort versucht man, im Landkreis Landsberg am Lech eine Unterkunft zu finden.
Bitte wenden Sie sich an die Erstanlaufstelle in München, Dachauer Str. 122
Da man für die Bereitstellung des Wohnraumes nicht bezahlt wird, hat man auch keine Pflichten. Wenn es nicht klappt, darf man die Beherbergung beenden.
Sie müssen sich nicht aktiv abmelden. Wir würden Sie anrufen, falls wir Ihr Angebot in Anspruch nehmen möchten und dann können sie uns mitteilen, dass sie inzwischen bereits jemanden aufgenommen haben.
Private Unterkunftsgeber erhalten ab April folgenden pauschalen Zuschuss für Wohnneben- und Energiekosten sowie sonstige Mehraufwendungen:
65,- EUR/Monat pro aufgenommenen Erwachsenen und Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr sowie
50,- EUR/Monat pro aufgenommenes Kind bis einschließlich dem 14. Lebensjahr.
Dieser Zuschuss wird aufgrund der aktuellen Situation unbürokratisch, aber ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gewährt. Wir bitten außerdem um Ihr Verständnis, dass der Zuschuss bei einer Unterbringung von unter einem Monat bzw. anteilig/tageweise nicht gewährt werden kann, hier zählen wir auf Ihr persönliches Engagement.
Der Antrag kann immer nur für einen vollen Monat, jeweils gegen Monatsende gestellt werden.
Der unterschriebene Antrag kann vorzugsweise per Mail an buergerservice@LRA-LL.bayern.de oder per Post eingereicht werden.
Eine Einreise und ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist jederzeit möglich. Wir empfehlen aber dringend die Registrierung, um Informationen zu rechtlichen Änderungen und Hilfen zu erhalten.
Als Kriegsflüchtling aus der Ukraine können Sie vorerst bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben. Eine Verlängerung ist möglich. Selbstverständlich können Sie aber auch jederzeit früher zurück in die Ukraine oder in eine andere Region ziehen.
Die Bedingungen für dei Einreise mit Haustieren wurde vorübergehend erleichtert. Für die Einreise nach Deutschland muss derzeit keine Genehmigung nach Verordnung (EU) 576/2013 vorliegen.
Um den Gesundheitszustand des Tieres zu bestimmen, werden die Einreisenden gebeten, sich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Bitte achten Sie auch besonders auf die Hygienemaßnahmen.
Bitte stellen Sie keinen Antrag auf Asyl. Geflüchtete aus der Ukraine können ohne Asylgesuch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 bekommen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter:
Wir empfehlen eine Registrierung über unser Online-Formular. Wir informieren bei Änderungen alle dort registrierten Personen:
Aufgrund des Rechtskreiswechsels vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zum 2. Sozialgesetzbuch können Anträge auf Leistungen von Geflüchteten aus der Ukraine, die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung sind, zukünftig beim Jobcenter Landsberg am Lech gestellt werden.
Anträge können täglich von 08:00 – 12:00 Uhr beim Jobcenter gestellt werden.
Adresse: Kohlstattstraße 8, 86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/428840
Bitte bringen Sie hierbei folgendes mit:
Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB XII
Ab dem 01.06.2022 erhalten ukrainische Flüchtlinge, die nicht als erwerbsfähig gelten, Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt. Das Sozialamt ist ein Teil des Landratsamtes Landsberg am Lech.
Erwerbsunfähig sind Menschen, die älter als 65 Jahre und 10 Monate sind (also im Juli 1956 oder früher geboren sind) oder Menschen, die aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.
Antragstellung:
Ab Mai 2022 eingereiste, nicht erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung erhalten ab 01.06.2022 Leistungen vom Sozialamt und werden bei einer Krankenkasse als „Betreute/Betreuter“ angemeldet.
Voraussetzung ist, dass eine Speicherung notwendiger Daten im AZR erfolgt ist bzw. eine erkennungsdienstliche Behandlung bereits veranlasst wurde oder bis 31.10.2022 nachgeholt wird.
Die Leistungsgewährung nach dem SGB XII durch das Sozialamt beginnt erst im Folgemonat der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung!
Den vereinfachten Antrag finden Sie hier.
Persönliche Vorsprachen können nur nach Terminvereinbarung stattfinden.
Telefon: 08191 129-1545
Sozialhilfeverwaltung-Ukraine@LRA-LL.Bayern.de
Hier finden Sie psychologische Unterstützung:
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Elterntelefon: 0800 111 0 550
Nummer gegen Kummer (für Jugendliche): 116 111
Kinder- und Jugendtelefon: 0800 1 11 03 33
Krisendienst Psychiatrie Oberbayern: 0800 655 3000
Oder auf der Homepage des Krisendienstes Psychiatrie Oberbayern
Informationen zur Antragstellung auf Kindergeld erhalten Sie hier.
Aktuell sind 1.343 Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich im Landkreis Landsberg am Lech aufhalten, bei der Ausländerbehörde am Landratsamt Landsberg am Lech registriert (Stand: 15. Mai 2024).
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Telefon-Nummer 089 54497199 (Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr)
oder per E-Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de .
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Telefon-Nummer 089 54497199 (Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr)
oder per E-Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de .
Personen, die eine Unterkunft zur Verfügung stellen können, die ukrainische Sprache sprechen oder anderweitig helfen möchten, können sich per E-Mail unter ukrainehilfe@LRA-LL.bayern.de melden.
Für andere Hilfsangebote, insb. Geld- oder Sachspenden für die Ukraine, wenden Sie sich bitte an die großen Hilfsorganisationen oder andere Einrichtungen und Initiativen, beispielsweise:
Wir weisen darauf hin, dass das Landratsamt Landsberg am Lech keine Sachspenden annimmt.
Wir bitten auch davon Abstand zu nehmen, Sachspenden zu bestehenden Asylunterkünften zu bringen.
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Telefon-Nummer 089 54497199
(Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr)
oder per E-Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de .
Das Auswärtige Amt hat für deutsche Staatsangehörige in der Ukraine eine Krisenhotline eingerichtet:
Telefon +49 30 5000 3000
E-Mail: krise-ukraine@diplo.de
Die Nutzung von Bussen im LVG-Netz ist kostenpflichtig.
Informationen zur Nutzung der Deutschen Bahn erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.bahn.de/info/helpukraine
Informationen zur Nutzung des MVV erhalten Sie unter folgendem Link:
Hinweis der Bayerischen Regionalbahn (BRB): Fahrkarten müssen bezahlt werden! Bitte beachten Sie: Die Freifahrt gilt nur entlang der Fluchtroute bzw. bis zur Unterkunft. Für Ausflugsfahrten o.ä. wird ein normales Ticket benötigt, der ukrainische Pass genügt hier nicht. Danke für Ihre Beachtung! Link: https://www.brb.de/de/neuigkeiten/kostenfreie-mitnahme-von-ukraine-fluechtenden-in-zuegen-der-brb
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat sich bereits mit der BaFin abgestimmt und eine pragmatische Lösung eingesetzt. Vorübergehend ist die ukrainische Identity Card zur Eröffnung eine Guthabenkontos ausreichend.
Verfügungen mit Kreditkarten (Visa, Mastercard etc.) sind grundsätzlich möglich, wenn dahinter keine russische Ausgeberbank steckt. Zu Verfügungen mit „EC“-Karten können wir leider keine Aussage treffen, da wir weder die Ausstattungsmerkmale der Karten, noch die Situation der einzelnen Banken vor Ort in der Ukraine kennen.
Flüchtlinge, die vor den Kriegshandlungen aus der Ukraine geflohen sind, können vom 24. Mai 2022 an in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen. Darauf haben sich das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft sowie die Nationalbank der Ukraine verständigt. Das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank haben eine Vereinbarung mit der Nationalbank der Ukraine über ein Umtauschvolumen von zunächst 1,5 Mrd. Hryvnia unterzeichnet. Die Vereinbarung ist eine wichtige Voraussetzung für den Umtausch. Der Rahmen für den Umtausch wurde mit der Deutschen Kreditwirtschaft besprochen. Die Deutsche Kreditwirtschaft will die Geflüchteten unterstützen und wird mit ihren teilnehmenden Banken und Sparkassen das Umtauschprogramm umsetzen.
Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank (www.bundesbank.de/wechselkurseuah) bekanntgegebenen Wechselkurs. Der Umtausch wird in einer von der Europäischen Zentralbank bereitgestellten Online-Anwendung erfasst, um sicherzustellen, dass die individuelle maximale Umtauschsumme nicht überschritten wird. Dabei wird die Identität jeder volljährigen geflüchteten Person, die am Umtausch teilnehmen möchte, erfasst und überprüft. Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Basiskontos durch Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet akzeptiert werden. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich. Etwaige Verluste, die sich aus dem Umtausch ergeben, trägt der Bundeshaushalt. Die operative Umsetzung des Banknotenumtauschs mit den Banken und Sparkassen sowie die Rückführung der Banknoten an die Nationalbank der Ukraine erfolgt durch die Deutsche Bundesbank.
Weitere Informationen stellen alle am Umtauschprogramm teilnehmenden Banken und
Sparkassen zur Verfügung.
Informationen für ukranische Fahrerinnen und Fahrer erhalten Sie auf deutsch, ukrainisch oder englisch.
Merkblatt Teil B
Merkblatt Teil B Anlage
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Landsberg am Lech wenden:
https://www.landkreis-landsberg.de/wirtschaft-bauen-verkehr/fuehrerscheinstelle/
Telefon 08191/129-1309 (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr)
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.dieversicherer.de/versicherer/entdecken/news/fluechtlingshilfe-versicherung-83530
Der Landkreis Landsberg am Lech empfiehlt den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für ukrainische Flüchtlinge.
Das AWO-Mehrgenerationenhaus in der Hubert-von-Herkomer-Str. 73, 86899 Landsberg am Lech bietet sonntags ab 18:00 Uhr einen offenen Gesprächskreis für Ukrainer in der Begegnungsstätte Kratzertreff an.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 08191/3052791
Weitere Austauschtreffen für Ukrainer finden in regelmäßigen Abständen im Ukraineforum Landsberg statt.
Örtlichkeit, Zeitpunkt und Thema werden jeweils auf der Homepage des Ukraineforums bekannt gegeben.
Die Bayerische Ehrenamtsversicherung umfasst eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung. Sie ist antrags- und beitragsfrei. Diese Versicherung gilt ab sofort und zunächst bis zum 30. September 2022 auch für Hilfstransporte und Hilfsfahrten bis an die ukrainische Grenze.
Das müssen Sie beachten:
https://www.simfisch.de/angeln-in-deutschland/
https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/angeln-fuer-gefluechtete-3718.html
Eine Antragstellung auf Kostenübernahme des Kindergartenbeitrags ist nur mit Fiktionsbescheinigung möglich.
Es erfolgt im Anschluss jeweils eine Einzelfallprüfung der Fachberatungsstelle für Kindertageseinrichtungen.
Hier finden Sie den benötigen Antrag.
Grundsätzlich werden die Kinder 3 Monate nach Ankunft schulpflichtig. Derzeit ist in Klärung, ob gegebenenfalls eine vorzeitige Aufnahme an den Schulen möglich ist. Alle bei uns über nachstehendes Formular gemeldeten Kinder werden kontaktiert.
Informationen hierzu finden Sie unter den folgenden Links:
oder
Informationen zu den schulischen Angeboten im Landkreis Landsberg am Lech erhalten Sie hier.
Für die Klassen 1 bis 11 werden auf der folgenden Homepage alle nötigen Links zu den Audio- und Videodateien sowie den Hausaufgaben zu jedem Unterricht auf die Webseite geladen.
Alle Lehrmaterialen sind online verfügbar und können hier heruntergeladen bzw. gedruckt werden.
Lehrbücher und Arbeitsblätter sind auf der Seite des Bildungs- und Wissenschaftsministeriums der Ukraine frei zugänglich und können hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Informationen finden Sie hier auch auf Ukrainisch.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt.
Bitte beachten Sie:
- Fiktionsbescheinigung muss vorliegen, d. h. der Arbeitsmarktzugang muss gewährleistet sein
- Die Kinderbetreuung während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit muss sichergestellt sein
- Zur Ausübung des Zielberufes sollten ausreichend Deutschkenntnisse vorliegen
Bei der Kolping Akademie, der BIB Augsburg gGmbH und der Volkshochschule werden berufsbezogene Sprachkurse, Integrationskurse und Zweitschriftlernerkurse für die Geflüchteten aus der Ukraine angeboten.
Mit diesem Antrag können Sie die Zulassung zu einem Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) direkt beantragen.
Wichtig: Fügen Sie dem Antrag bitte den Aufenthaltstitel oder die Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde in Kopie bei und senden Sie den Antrag postalisch an nachfolgende Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 53A
Streitfeldstr. 39
81673 München
Sobald die Zulassung für den Integrationskurs vom BAMF vorliegt, können Sie sich gerne bei der Kolping Akademie oder der Volkshochschule melden und einen Termin für den Einstufungstest vereinbaren.
Hier finden Sie die Homepage der Kolping Akademie.
Hier finden Sie die Homepage der Volkshochschule.
Hier finden Sie Informationen der BIB Augsburg gGmbH.
Fahrtkostenerstattungen für die Fahrten zum Integrationskurs können teilweise über das BAMF erstattet werden. Informationen hierzu und weitere Informationen zum Thema Integrationskurs finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Deutschkurse der Volkshochschule sind auf dieser Homepage aufgeführt.
Das Goethe-Institut bietet ebenfalls Online-Deutschkurse an. Klicken Sie hier.
Hier ist eine PDF-Datei "Deutsch in 30 Tagen".
Die Erklärungen der PDF-Datei sind auf Russisch verfasst.