Bei häuslicher Gewalt müssen Familiengerichte verschiedene Rechte gegeneinander abwägen. Im Mittelpunkt steht der Schutz des Kindes. Zugleich sind Sorge- und Umgangsrechte zu berücksichtigen. Besonders anspruchsvoll sind Verfahren, in denen Kinder Gewalt selbst erfahren oder miterleben. Auf Einladung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Susanne Stegmaier kamen mehr als 50 Fachkräfte aus Justiz, Jugendhilfe, Polizei, Beratung und Verwaltung sowie weitere Interessierte ins Landratsamt Landsberg am Lech. Unter ihnen waren zahlreiche Mitglieder des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt. Er vernetzt die mit dem Thema befassten Stellen im Landkreis.
Ulrike Sachenbacher ist aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München, Familienrichterin und Kompetenzpartnerin Kinderschutz für den Oberlandesgerichtsbezirk München. Sie erläuterte die rechtlichen Vorgaben und die Handlungsmöglichkeiten der Familiengerichte. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Kinder- und Opferschutz in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden können. Auch die Vorgaben der Istanbul-Konvention spielen dabei eine zentrale Rolle.
Ein Schwerpunkt des Vortrags war die Zusammenarbeit der beteiligten Professionen. Familiengerichte benötigen belastbare Informationen, um die Lebenssituation eines Kindes möglichst umfassend beurteilen zu können. Jugendamt, Polizei, Beratungsstellen, Verfahrensbeistände und weitere Fachkräfte tragen dazu bei, Erkenntnisse zusammenzuführen und Schutzbedarfe sichtbar zu machen. Entscheidungen müssen sorgfältig und vorurteilsfrei getroffen werden. Sachenbacher betonte deshalb auch die Bedeutung von Selbstreflexion und professioneller Zusammenarbeit.
Die Richterin fasste ihre Position so zusammen: „Kinder- und Opferschutz bei häuslicher Gewalt ist eine Haltungsfrage – bei allen Professionen und auch bei der Richterschaft. Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung hat die Schutzgedanken der Istanbul-Konvention inzwischen flächendeckend umgesetzt. Richter*innen können zum Schutz der betroffenen Minderjährigen von Amts wegen Umgangs- und/oder Sorgerechtsverfahren einleiten und dort mit Hilfe von Jugendamt und Verfahrensbeistand den Sachverhalt so ermitteln, dass der Kinderschutz umgesetzt werden kann.
Die Politik ist angehalten, die Finanzierung von Schutzkonzepten, wie zum Beispiel soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsprogramme für Täter*innen nach dem neuen Gewaltschutzgesetz zu gewährleisten, damit die von Gewalt betroffenen Kinder ihre Erlebnisse verarbeiten und sich damit künftig in die Gesellschaft gut eingliedern können.“
Landrätin Daniela Groß hatte bereits zur Eröffnung betont: Wenn Kinder häusliche Gewalt miterleben, wird Gewaltschutz immer auch zu einer Frage des Kinderschutzes. Ebenso wichtig sei das Zusammenspiel der beteiligten Institutionen. Der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt bietet dafür im Landkreis einen verlässlichen Rahmen.
Für die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Susanne Stegmaier ergibt sich daraus ein konkreter Auftrag für die weitere Arbeit: Die professionsübergreifende Zusammenarbeit soll verbindlicher geregelt und durch anonymisierte Fallkonferenzen ergänzt werden. Dazu gehört aus ihrer Sicht auch eine bedarfsgerechte personelle und fachliche Ausstattung der beteiligten Stellen. Nur so können relevante Informationen frühzeitig zusammengeführt und Schutzmaßnahmen verlässlich abgestimmt werden.
Fotos: Julian Leitenstorfer