PflegeNetz - Gute Versorgung der pflegebedürftigen Mitbürger*innen

Stationäre Pflege im Landkreis - erste Vollversammlung am 31. März 2022

Durch Beschluss des Kreistages wurde die Bildung des „PflegeNetzes“ für den Landkreis Landsberg am Lech auf den Weg gebracht. Dabei werden alle Akteure, welche im Landkreis für die pflegerische Versorgung Verantwortung tragen, zusammenarbeiten. Hier sind die Kommunen ein sehr wichtiger Partner, da sie im Rahmen des Sozialstaatsprinzips und ihres Rechts auf Selbstverwaltung eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Ausgestaltung der Daseinsvorsorge haben. Diese sollte es den Menschen ermöglichen, ein gutes Leben eigenständig und selbstbestimmt zu führen, in Selbst- und Mitverantwortung am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und dieses mitzugestalten.

Bereits im Januar haben sich aus allen Arbeitsfeldern Fachleute digital zu einem Expertenworkshop getroffen. Dabei wurden Fragen und Aufgaben für die weitere Arbeit zusammengetragen. Mit diesen Ergebnissen werden sich verschiedene Arbeitsgruppen bilden und an konkreten Handlungsfeldern für eine praktische Umsetzung arbeiten. 

Ein vielfach geäußerter Wunsch für das Leben im Alter ist, dass die Menschen auch bei Unterstüt­zungs- oder Pflegebedarf in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben möchten. Das ist nachvoll­ziehbar: das gewohnte Umfeld ist bei vielen Menschen die Heimatgemeinde oder die Stadt bzw. Gemeinde, in der sie seit Jahrzehnten wohnen und leben. Hiermit sind Vertrautheit und Sicherheit verbunden.

Auch örtliche Gemeinschaft kann unterstützen

Das höhere Lebensalter ist zum Glück nicht zwingend mit Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ver­bunden, der Unterstützungsbedarf steigt aber doch meist in verschiedenen Bereichen. Sei es die Arbeit in Haushalt und Garten oder der Einkauf im Nachbarort, der vielleicht alleine nicht mehr so einfach gelingt. Hier kann die örtliche Gemeinschaft (Nachbarschaftshilfe) unterstützen.

Wenn jedoch ein Pflegebedarf vorliegt, sind häufig noch andere Lösungen erforderlich. Ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflegeheime können hier ein wichtiges Hilfsangebot darstellen. Daher ist es auch erfreulich, wenn sich Kommunen im Landkreis Landsberg am Lech ihrer Verant­wortung stellen und sich um den Bau entsprechender Einrichtungen bemühen.

Doch damit endet die Verantwortung nicht! Ein neues Pflegeheim bringt den Menschen im Land­kreis nichts, wenn die Menschen fehlen, die dort arbeiten können und wollen. Die Errichtung von Pflegeheimen führt zu einem steigenden Konkurrenzdruck innerhalb (und außerhalb) des Land­kreises. Die flächendeckende Versorgung ist damit aber noch lange nicht sichergestellt!

Aktuelles Pflegemonitoring

Das aktuelle Pflegemonitoring, welches Prof. Dr. Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) im Auftrag der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) erstellt hat, zeigt ganz klar auf

  • dass sich der Pflegepersonenmangel im Landkreis Landsberg am Lech noch weiter verstärken wird,
  • dieser weder durch Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, noch durch Anwerbung aus dem Ausland gedeckt werden kann,
  • im Pflegebereich Vollbeschäftigung herrscht und
  • die berufliche Mobilität von Pflegenden im Mittel bei unter 20 km liegt.

Die Herausforderung besteht folglich nicht in der Suche nach Bauland oder Betreibern für ein Pfle­geheim. Sie besteht in der Entwicklung von Versorgungsstrukturen, die grundlegend überdacht und kleinräumig betrachtet werden müssen. Dabei darf die Frage nicht mehr lauten ob etwas getan wird. Der Landkreis mit den kreisangehörigen Kommunen muss sich jetzt entscheiden, wie sie die Versorgung der älter werdenden Bevölkerung künftig gestalten möchten.

Erste Vollversammlung des PflegeNetzes

Hierfür trifft sich die Vollversammlung des "PflegeNetzes" erstmals am 31.03.2022 um 16 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes. An dieser Versammlung können auch pflegende Angehörige, Pflegebedürftige, Menschen mit Unterstützungsbedarf oder Behinderung sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Landsberg am Lech:

 

 

 

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