Nachdem es in bayerischen Ställen schon in den letzten Wochen erste Fälle von Geflügelpest gab, wurde das Virus nun auch bei mehreren verendeten Schwänen am Lech nachgewiesen, darunter auch ein Befund aus dem Landkreis Landsberg am Lech:
"Derzeit ist insbesondere der Südosten Europas stark von der Geflügelpest betroffen. Aber auch in Deutschland gibt es zahlreiche Fälle bei Wild - und Hausgeflügel. In einem Bestand im östlichen Oberbayern mussten alle Tiere getötet werden", so Dr. Michael Veith, Leiter des Landsberger Veterinäramtes. Die Fälle zeigen, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen Bayern eindeutig erreicht hat. Speziell über Zugvögel, die aktuell noch in Bayern ankommen, besteht eine erhebliche Einschleppungsgefahr auch für den wasserreichen Landkreis Landsberg, denn gerade die Bereiche um und an Gewässern an denen viel Wildwasser-geflügel vorzufinden ist, gelten diesbezüglich als Risikogebiete.
Die Fälle der Aviären Influenza in diesem Herbst zeigen, dass neben erkrankten Tieren auch klinisch gesund erscheinendes Wassergeflügel HPAIV vermehren und ausscheiden kann. Durch die Mobilität dieser gesunden Tiere z. B. bei der Futtersuche besteht ein zusätzliches Risiko für die AI-Einschleppung in Nutzgeflügelbestände.
Risiko wieder stark gestiegen
"Das Risiko einer Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Hausgeflügel ist in Bayern wieder stark gestiegen", so Veith. Aufgrund der bevorstehenden Kälteperiode sowie vor dem Hintergrund des Herbstvogelzuges ist davon auszugehen, dass es durch bereits vorhandene, infizierte Wildvögel zu einer weiteren Ausbreitung in der bayerischen Wildvogelpopulation kommen wird. Dadurch steigt dann auch das Risiko eines Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände zunehmend an.
Auch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Risiko für Infektionen mit und die Verbreitung von Geflügelpest für wilde Wasservögel, Geflügelhaltungen und gehaltene Vögel zuletzt auf "hoch" und somit eine Stufe heraufgesetzt.
Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen
Dr. Veith bittet daher alle Geflügelhalter im Landkreis, die generellen Biosicherheitsanforderungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern: "Geflügelhalter sind jetzt aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, und falls erforderlich zu optimieren. Besondere Vorsicht gilt für Betriebe mit möglichem Außenkontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildwasservögeln. Sowohl landwirtschaftliche Geflügelhalter als auch Hobbyhalter sind gefordert, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und ggf. zu verbessern und zu erweitern. Dies gilt für alle Geflügelhalter, insbesondere aber für die in Nähe größerer Wasserflächen wie Ammersee und Lech".
Dazu zählt besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, dass das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird, und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt. Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.
"Es muss auch für diesen Winter wieder damit gerechnet werden, dass zur Sicherheit der Geflügelbestände entsprechend weitergehende Schutzmaßnahmen (z. B. Aufstallungs-pflicht) erforderlich werden. Darauf sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt vorbereiten und ihre Ställe und Volieren entsprechend einrichten, damit eine tiergerechte Haltung auch ohne Auslauf im Freien gewährleistet werden kann", so Veith.
