Das Landratsamt Landsberg am Lech führt zum 1. Mai 2026 eine Gebühr für die Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen ein. Bisher wurden diese Unterlagen kostenfrei durch das Sachgebiet 72 (Gewerberecht, Gesundheits- und Veterinärrecht, Lebensmittelkontrolle) bereitgestellt. Wildmarken und Wildursprungsscheine dienen der eindeutigen Kennzeichnung erlegter Wildtiere und sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation im Jagdbetrieb. Mit der Einführung der Gebühr wird der anfallende Verwaltungsaufwand künftig einheitlich, transparent und verursachungsgerecht abgebildet.
Gebührenregelung im Überblick:
- Für jeweils 5 Wildmarken einschließlich der zugehörigen Wildursprungsscheine wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
- Die Gebühr wird in normal gelagerten Fällen linear nach der ausgegebenen Menge und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand gestaffelt (z. B. 10 Marken und Scheine = 20,00 Euro; 15 Marken und Scheine = 30,00 Euro).
- Bei persönlicher Abholung wird ein Kostenbescheid ausgehändigt. Der Empfang ist durch Unterschrift auf einem Aushändigungsnachweis zu bestätigen.
- Bei Versand der Unterlagen entstehen zusätzliche Kosten für die Zustellung mittels Postzustellungsurkunde, die ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Die neue Regelung trägt dazu bei, die entstehenden Verwaltungskosten fair und nachvollziehbar auf die Nutzerinnen und Nutzer zu verteilen. Für Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Landsberg am Lech gerne zur Verfügung: jagd@lra-ll.bayern.de oder Tel. 08191 129 1346
Foto: KI generiert
