Ausbruch der Newcastle-Krankheit bedroht Geflügelhaltungen in Bayern

Veterinäramt Landsberg informiert

Seit Ende Februar ist die Newcastle-Krankheit nun in mehreren Legehennen-Betrieben in Ober- und Niederbayern aufgetreten. Die Erkrankung verläuft oft tödlich (bis zu 100 % Sterberate) und führt zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Aufgrund EU-Rechtlicher Vorgaben müssen in betroffenen Beständen alle Tiere getötet werden. In den letzten Tagen wurden allein in Bayern bereits über 250.000 Legehennen gekeult.

Impfpflicht auch für Hobby-Halter

Aus diesem Grund weist das Veterinäramt Landsberg am Lech darauf hin, dass Besitzer von Hühnern oder Puten gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden, vom Tierarzt auch an Hobby-Halter abgegeben werden. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollen auch bei der Anwendung im Hobbybereich grundsätzlich die Vorgaben der Gebrauchsinformation beachtet werden. Alle Geflügelhalter werden deshalb aufgefordert, sich umgehend mit einem kundigen Tierarzt in Verbindung zu setzen. 

Auch Hobbyhaltungen müssen angemeldet werden

Das Veterinäramt fordert eindringlich alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Veterinäramt, beim Landwirtschaftsamt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-) Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. 

Bitte verwenden Sie das hierfür vorgesehene Online-Formular https://lra-ll.form.cloud/formcycle/form/provide/458/

Für Rückfragen erreichen Sie das Veterinäramt auch unter Telefon 08191/129-1374 oder per E-Mail veterinaeramt@LRA-LL.bayern.de.

Hintergründe zur Newcastle-Krankheit

Die auch als atypische Geflügelpest bezeichnete Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hoch ansteckende Viruserkrankung bei Geflügel und Wildvögeln. Zu den betroffenen Tierarten gehören Hühner und Puten, aber auch Enten, Gänse, Tauben und Zier-/Wildvögel. Die häufigsten Symptome sind Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, verringerte Legeleistung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme, aber auch neurologische Anzeichen wie Halsverdrehen, Lähmungen und Zittern treten auf. Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier (Luft, Sekrete) oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten. Eine Ansteckung des Menschen verläuft in der Regel sehr milde, die Symptome beschränken sich in aller Regel auf eine meist einseitige Bindehautentzündung.

 

 

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