Das Landratsamt Landsberg am Lech, einschließlich aller Außenstellen, ist in Teilen der Verwaltung für persönliche Vorsprachen auch ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.
Eine vorherige Terminvereinbarung für einen persönlichen Besuch ist in folgenden Bereichen erforderlich:
- Zulassungs- und Führerscheinstelle
- Schülerbeförderung, Bafög, Namensänderung, Beratung für pflegende Angehörige
- Bauamt, einschließlich Wohnungsbauförderung und Bauleitplanung
- Jagd-, Waffen- und Fischereirecht
- Ausländerbehörde und Asylangelegenheiten (Außenstelle 13, Lechfeldstraße 120)
Es hat sich gezeigt, dass in diesen genannten Bereichen, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein effektiverer und schnellerer Arbeits- und Beratungsablauf, ohne nennenswerte Wartezeiten, mit vorheriger Terminvereinbarung von Vorteil ist. Außerdem ist dann auch gesichert, dass der zuständige Ansprechpartner / die zuständige Ansprechpartnerin vor Ort ist.
Für alle übrigen Fachbereiche sind persönliche Besuche ohne Terminvereinbarung möglich. Unter Umständen kann es auch dabei durchaus sinnvoll sein, vorab einen Termin zu vereinbaren.