
Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Sie können eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister erhalten, wenn Sie unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegen, dass Sie die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigen.
Hinweis: Darlegung bedeutet plausible Behauptung, annehmbare Erläuterung, schlüssige und widerspruchsfreie Schilderung eines Sachverhaltes, aus dem sich ein Anspruch auf die Erteilung einer Auskunft ergeben kann.
Die Teilnahme am Straßenverkehr kann aktiv oder passiv sein (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter usw.). Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrlichen Geschehen haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kraftfahrzeug in Gebrauch ist. Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug abgestellt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort z. B. einen Schaden verursacht oder selbst erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden (z. B. Eigentum, Besitz am Grundstück).
Welche Gebühren können entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Für die Auskunft aus dem Fahrzeugergister fallen Gebühren in Höhe von 5,10 Euro an.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.
Anschrift Dienstgebäude
Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
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Postanschrift
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