DLZulassung auf Minderjährige

„Fahrzeughalter ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst zu bestimmen.“

Da dies bei einer minderjährigen Person nicht der Fall sein kann, muss eine Zulassung auf Kinder und Jugendliche verweigert werden. Schon alleine aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bzw. auch nicht absehbaren Fahrerlaubnis fehlt es an der Verfügungsgewalt.

Die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist daher nur bei behinderten Personen (wegen Inanspruchnahme einer Kfz-Steuervergünstigung) möglich bzw. bei Jugendlichen, die kurz vor dem Erwerb des Führerscheines stehen.

Folgende Unterlagen werden zusätzlich zu den Zulassungsunterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung
    Die Einverständniserklärung ist von beiden erziehungsberechtigten Personen zu unterschreiben. Der Erklärung sind die Ausweise in Original oder Kopie zur Legitimation beizufügen. Bei Alleinerziehenden ist dagegen nur eine Unterschrift notwendig. Ein entsprechendes Formular „Zulassungsstelle – Einverständniserklärung bei Minderjährigen“ steht Ihnen auf der Homepage des Landratsamtes zum Download zur Verfügung.
  • Ausweise
    Der Einverständniserklärung sind die Ausweise der Erziehungsberechtigten bzw. des Alleinerziehenden und des/der Minderjährigen in Original oder Kopie zur Legitimation beizufügen.
  • Schwerbehindertenausweis
    Der Schwerbehindertenausweis des Kindes wird nur dann benötigt, wenn die Zulassung auf die minderjährige Person aufgrund Inanspruchnahme einer Kfz-Steuervergünstigung bzw. -befreiung (§ 3a KraftStG) erfolgen soll.
  • Bei Alleinerziehenden
    Bei Alleinerziehenden ist der o.g. Einverständniserklärung das Sorgerechtsurteilt, ein Gerichtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes beizufügen.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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