SGImmissionsschutz / Abfallrecht / Bodenschutz / Forstrecht

Mittelgroße Feuerungsanlagen (44. BImSchV) Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV

Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 1 MW bis weniger als 50 MW fallen in den Geltungsbereich der 44. BImSchV. Deren Anforderungen gelten auch für immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1 MW.
Die Vorgaben der 44. BImSchV entsprechen dem Stand der Technik. Dies gilt insbesondere für die Emissionsgrenzwerte der Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Schwefeloxide (SOx), Stickoxide (NOx), Staub, Formaldehyd, Ammoniak (NH3) und Gesamt-C (organische Kohlenstoffverbindungen) sowie die Vorgaben zu deren Messung und Überwachung.
Alle Anlagen, die in den Geltungsbereich der 44. BImSchV fallen, sind vor der Inbetriebnahme bei der Unteren Immissionsschutzbehörde (hier: Landratsamt Landsberg am Lech) anzuzeigen. Dies gilt auch für Betreiberwechsel, emissionsrelevante Änderungen und die Stilllegung einer Anlage. Bestehende Anlagen, die bereits vor dem 20.12.2018 betrieben wurden, sind dem Landratsamt bis zum 01.12.2023 zu melden.
Die Kerndaten der mittelgroßen Feuerungsanlagen sind vom Landratsamt zu veröffentlichen. Die Anforderungen zur Registrierung ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCPD).
In der Liste finden Sie die derzeit im Landkreis Landsberg am Lech angezeigten und betriebenen Anlagen.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 8
Bahnhofsplatz 1
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
E-Mail: Umweltschutz@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Julian Degenhart
Sachgebietsleiter
+49 (8191) 129-1442+49 (8191) 129-5442A08/208E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Bernhard Salcher
Stellvertretender Sachgebietsleiter
+49 (8191) 129-1450+49 (8191) 129-5450A08/205E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

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