Formulare/ Merkblätter

DLFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für die Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind insbesondere der Besitz des EU-Kartenführerscheins (sollten Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig umtauschen), der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) seit mindestens zwei Jahren (Ausnahme: ein Jahr bei Krankenkraftwagen), die Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen), die Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen ("Zuverlässigkeit") und die erforderliche geistige und körperliche Eignung.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Ablauf) verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf.


Wichtige Hinweise: Am 02.08.2021 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts in Kraft. Die Ortskundeprüfung bei Taxifahrern wurde abgeschafft. Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll, ist nun ein Nachweis der Fachkunde vorzulegen. Dies gilt auch für Inhaber, welche entsprechende erweiterte Berechtigungen erwerben wollen (z.B. bisher besteht eine Berechtigung für Mietwagen, künftig sollen auch Taxen geführt werden).

Der Fachkundenachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Wegen tatsächlicher Unmöglichkeit ist dieser Nachweis vorübergehend jedoch nicht zu verlangen. Erstmals ab 02.08.2021 neu zu erteilende Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr) werden deshalb nicht für eine Dauer von 5 Jahren, sondern nur für drei Jahre erteilt. Zudem ist die Erlaubnis mit einer auflösenden Bedingung zu beschränken.


Erforderlich Unterlagen (Ersterteilung):

  1. Personalausweis mit aktueller Wohnadressangabe oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  2. Führerschein im Original
  3. aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Heimatgemeinde zu beantragen) 
  4. ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) nach Anlage 5 FeV
  5. augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) nach Anlage 6 FeV 
  6. Eignungsgutachten über die besonderen Anforderungen für Fahrgastbeförderung (nicht älter als 1 Jahr) nach Anlage 5 FeV
  7. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 FeV (falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll)
  8. Nachweis der Fachkunde (falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll)

Erforderlich Unterlagen (Verlängerung):

  1. Personalausweis mit aktueller Wohnadressangabe oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  2. Führerschein im Original
  3. aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Heimatgemeinde zu beantragen) 
  4. ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) nach Anlage 5 FeV
  5. augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) nach Anlage 6 FeV 
  6. Eignungsgutachten über die besonderen Anforderungen für Fahrgastbeförderung (nicht älter als 1 Jahr) nach Anlage 5 FeV (wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll)

Gesetzliche Grundlagen:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten:
43,90 Euro

Anschrift Dienstgebäude

Führerscheinstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1309
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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