Wohnungsbindung - Wohnberechtigungsschein
Staatlich geförderte Sozialwohnungen
Der Staat fördert den Bau von Sozialwohnungen um für Personen mit geringerem Einkommen preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Die Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen sind verpflichtet von den Mietern vor Bezug einen Wohnberechtigungsschein zu verlangen.
Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein erhalten?
Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein stellt die Gemeinde bzw. das Landratsamt des Wohnsitzes zur Zeit der Antragstellung aus.
Voraussetzung für die Antragstellung:
Jeder volljährige deutsche und EU-Staatsangehörige und jeder volljährige Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet kann einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen.
Der Antragsteller muss dazu mit dem ausgefüllten Antragsformular aktuelle Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid) sowie eine Meldebescheinigung seiner Wohnsitzgemeinde vorlegen.
Wenn der Antragsteller die Einkommensgrenze des Art. 4 Abs. 1 des Bayer. Wohnungsbindungsgesetzes einhält, kann der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden.
Die Grenzen stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze (bereinigtes EK) | Angemessene Wohngröße | Wohnräume |
Einpersonenhaushalt | 14.000 EUR | 50 | bis 2 |
Zweipersonenhaushalt | 22.000 EUR | 65 | bis 3 |
Dreipersonenhaushalt | 26.000 EUR | 75 | bis 3 |
Vierpersonenhaushalt | 30.000 EUR | 90 | bis 4 |
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes um weitere 1.000 EUR.
Die Gebühr für einen Wohnberechtigungsschein beträgt 15,00 EUR.
Sie haben die Möglichkeit das Antragsformular über den Link unten abzurufen. Wir senden Ihnen das Formular auch gerne zu.
Anschrift Dienstgebäude
Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 17
Celsiusstr. 7
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
E-Mail: Bauamt@LRA-LL.Bayern.de
Postanschrift
Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Ansprechpartner/in