Das Landratsamt Landsberg am Lech gibt bekannt, dass ab dem 1. August 2023 eine Katzenschutzverordnung in den Gemeinden Denklingen, Penzing, Egling
a.d.Paar und Utting in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz und das Wohlbefinden von freilebenden Katzen in der Region zu verbessern.
Ein zentraler Bestandteil der Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und somit das Leid herrenloser Tiere zu minimieren. Die Kastrationspflicht wird schrittweise umgesetzt. Es gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, um allen Katzenhaltern ausreichend Zeit zu geben, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass Katzenhalter ihre Tiere registrieren lassen müssen. Durch die Registrierung wird eine bessere Identifizierung von Katzen ermöglicht, was im Falle von Verlust oder Fund eines Tieres von großer Bedeutung ist.
Flyer zur neuen Katzenschutzverordnung mit den wichtigsten Infos, zusammengefasst
Die Katzenschutzverordnung ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 34 des Landkreises Landsberg am Lech, vom 28.07.2023.
