Um eine schnelle und unbürokratische Verlängerung der zum 31.03.2026 ablaufenden Jagdscheine zu gewährleisten, bittet die untere Jagdbehörde um Beachtung folgender Hinweise:
Die erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfungen werden automatisiert Mitte Januar angestoßen. Im Regelfall sollten die Ergebnisse ca. Anfang Februar vorliegen, sodass ab diesem Zeitpunkt i. d. R. ein Termin zur Verlängerung vereinbart werden kann. Falls Registereinträge vorliegen, kann die Prüfung allerdings auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch oder auch per E-Mail zur Terminvereinbarung, um unnötige Wege ins Landratsamt und Wartezeiten zu vermeiden.
Zur gleichmäßigen Verteilung richten Sie sich bitte nach den folgenden Zuständigkeitsbereichen:
| Buchstaben A – L: | Frau Lichtenstern | 08191/129-1342 | Büro 323 |
| Buchstaben M – Z: | Herr Maier | 08191/129-1346 | Büro 324 |
Termine können grundsätzlich innerhalb unserer regulären Öffnungszeiten vereinbart werden:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Zum Termin werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag (Online-Antragsstellung am besten vorab unter Antrag auf Jagdscheinverlängerung),
- gültiges Ausweisdokument,
- Bestätigung über ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (für den Geltungszeitraum des Jagdscheins, d. h. bei einem Dreijahresjagdschein vom 01.04.2026 bis 31.03.2029; diese kann dem Online-Antrag als Anlage beigefügt werden, eine Vorlage zum Termin ist genauso ausreichend),
- ggf. aktuelles Passbild (muss nicht biometrisch sein), falls ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss,
- ggf. weitere Unterlagen nach Absprache im Einzelfall.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Jagdscheins und vereinbaren Sie, falls eine Verlängerung notwendig ist, einen Termin – vielen Dank vorab!
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne telefonisch an die o. g. Kontaktdaten oder per E-Mail an Jagd@LRA-LL.bayern.de wenden.
