Fahrtkostenübernahme zu weiterführenden Schulen

Fotolia Bus

Maßgeblich: Nächstgelegene Schule

Für das bevorstehende Schuljahr 2024/2025 weist das Landratsamt Landsberg am Lech darauf hin, dass nur Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Fahrpreis, nicht geographische Entfernung) zu erreichen ist.

Dabei wird grundsätzlich von den Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgegangen.

Vor einer Schulanmeldung sollte daher die Frage, ob die Fahrtkosten zur gewünschten Schule übernommen werden, durch Rückfrage beim Landratsamt Landsberg am Lech, Schülerbeförderung, (Tel.-Nr.: 08191/129-1505 oder 129-1506) geklärt werden.

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