Seit Beginn des Herbstes wurde insbesondere in nord- und ostdeutschen Bundesländern, aber auch in Bayern bei Wasser- und Greifvögeln der Erreger der hoch ansteckenden Vogelgrippe (HPAI) in außergewöhnlichem Umfang festgestellt. Insbesondere Kraniche waren hierbei massiv betroffen, tausende der Zugvögel starben bereits. In der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wird das Risiko für weitere Einträge des Geflügelpesterregers nach Deutschland sowie der Ausbreitung in der Wasservogelpopulation, aber auch des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen im Laufe des bevorstehenden Winters als hoch eingestuft.
Alleine zwischen dem 1. September und dem 20. Oktober 2025 wurden in Deutschland 15 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügelhaltungen in insgesamt sieben Bundesländern festgestellt. Auch in Oberbayern gab es bereits vielfach Nachweise der Vogelgrippeviren sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen. In ganz Deutschland mussten daher allein in diesem Jahr bislang mehr als 400.000 Tiere gekeult sowie Sperrgebiete und damit verbundene weitere Einschränkungen festgelegt werden.
Da auch der Landkreis Landsberg mit seinen großen Wasserflächen in den Wintermonaten regelmäßig Rastplatz für viele Zugvögel ist, besteht auch diesen Winter wieder die Gefahr eines Vogelgrippeausbruchs. „Kraniche machen auf ihrem Weg in den Süden seit einigen Jahren auch Rast am Ammersee. Die extrem dynamische Entwicklung der Ausbreitung der Geflügelpest in diesem Jahr bereitet uns erhebliche Sorge“, so der Leiter des Veterinäramtes Landsberg, Dr. Michael Veith.
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Hausgeflügelbeständen
Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden.
Das Merkblatt des FLI „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“ geht auf die notwenigen Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen ein:
Wichtig: Meldepflicht auch für Hobbyhaltungen
Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Veterinäramt, beim Landwirtschaftsamt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-) Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen.
Es wird gebeten das hierfür vorgesehene Online-Formular zu verwenden: https://lra-ll.form.cloud/formcycle/form/provide/458/ .
Für Rückfragen steht das Veterinäramt Landsberg auch unter Telefon 08191/129-1374 oder per E-Mail veterinaeramt@LRA-LL.bayern.dezur ‚Verfügung.
Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden!
Auf zukünftige Stallpflicht vorbereiten
In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Landsberg alle (Hobby-) Geflügelhalter wiederum, sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Bereits jetzt ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.
Bild: KI
