DLOnline-Neuzulassung

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:

  1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Landsberg am Lech aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    •Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    •Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    •eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    •IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    •Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert festgestellt.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Es steht Ihnen die Zahlung per Kreditkarte, Giropay oder paydirekt zur Verfügung.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Freilegung Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil II:

zulassung - ikfz - ZB II

Anbringung von Plakettenträgern

Sie haben nach Antragstellung im Internet Post von der Zulassungsstelle erhalten. Nun geht es um die richtige Anbringung der Plakettenträger!

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

  1. Bitte kontrollieren Sie die Übereinstimmung der auf dem/den Plakettenträger/n aufgedrukten Kennzeichen und die letzten sechs Stellen der Fahrzeug-Idientifizierungsnummer mit denen in der/den beiliegende/n Zulassungsbescheinigungen Teil I und ggf. Teil II sowie mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.

    Zulassung - Plakettenträger 1

     

  2. Der Untergrund Ihres/Ihrer Kennzeichen muss an den Stellen, an denen die Plakettenträger verklebt werden, sauber sowie staub- und fettfrei sein. Klebereste der früheren Plaketten müssen entfernt werden.

     

  3. Vor dem Verkleben der Plakettenträger diese bitte an der Perforation teilen.

    Zulassung - Plakettenträger 2

     

  4. Das Schutzpapier im unteren Bereich entfernen und hierbei den Kleber nicht berühren.

    Zulassung - Plakettenträger 3      

    Zulassung - Plakettenträger 4

     

  5. Bitte kleben Sie die Plakettenträger auf ein vorschriftsmäßiges Kennzeichenschild mit zugehörigen zugeteilten Kennzeichen. Der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) ist auf dem hinteren Kennzeichen anzubringen. Das Merkblatt über die Ausgestaltung der Kennzeichenschilder gemäß § 10 Abs. 2 i.V. mit Anlage 4 FZV vom 01.01.2019 ist zu beachten und zeigt jeweils die Darstellungen hinterer Kennzeichenschilder. Bei vorderen Kennzeichen, sofern gemäß § 10 Abs. 5 FZV erforderlich, bleibt der vorgesehene Platz für die HU-Plakette frei.

    Verkleben der Stempelplakette:
    Der untere Rand des Plakettenträgers muss bei einzeiligen Kennzeichen unmittelbar am unteren schwarzen Rand des Kennzeichens verklebt werden. Bei zweizeiligen Kennzeichen, je nach Größe, entweder unmittelbar am unteren schwarzen Rand des Kennzeichens oder direkt über der Erkennungsnummer der zweiten Zeile.

    Zulassung - Plakettenträger 5

    Zulassung - Plakettenträger 6

    Zulassung - Plakettenträger 7

    Zulassung - Plakettenträger 8

    Verkleben der HU-Plakette:
    Die gerade Kante des Plakettenträgers muss bei einzeiligen Kennzeichen unmittelbar am oberen schwarzen Rand des Kennzeichens verklebt werden. Bei zweizeiligen Kennzeichen, je nach Größe, entweder unmittelbar am oberen schwarzen Rand des Kennzeichens oder direkt unter dem blauen Feld mit europäischem Sternenkranz.

    Zulassung - Plakettenträger 9

    Zulassung - Plakettenträger 10

    Zulassung - Plakettenträger 11

    Zulassung - Plakettenträger 12

     

  6. Fertig :-)

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kennzeichenschilder o.g. Merkblatt entsprechen. Bei Abweichungen wird die Zulassungsbehörde kostenpflichtig die Kennzeichenschilder einziehen lassen (§ 15i Abs. 5 Satz 5 FZV). Sie müssen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.

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