DLOnline-Adressänderung
Es kann lediglich eine Adressänderung internetbasiert beantragt werden. Bei Änderung des Namens, z. B. durch Heirat, Namensänderung, Scheidung etc. ist weiterhin die Vorsprache in der Zulassungsbehörde notwendig.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

 So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Landsberg am Lech aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    •Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    •Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I 
    •Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
  5. Antragsdaten werden automatisiert festgestellt.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Es steht Ihnen die Zahlung per Kreditkarte, Giropay oder paydirekt zur Verfügung.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Freilegung Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil I:

zulassung - ikfz - ZB I

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