
Bauordnung, Technische Bauverwaltung, Wohnungsbauförderung, Bauleitplanung
Hinweis: Für Anfragen, die den Bereich der Stadt Landsberg am Lech betreffen, wenden Sie sich bitte an das Städtische Bauamt.
Bauamt - Zuständigkeit nach Gemeinden
Hartmut NeupertMarkt Dießen am Ammersee
Sigrid Hausotter
Baubereich 1 – VG Schondorf am Ammersee, VG Prittriching, VG Igling, Markt Kaufering, Gemeinden Weil u. Egling a.d.Paar
Michael RudolfBaubereich 2 – VG Pürgen, VG Reichling, VG Fuchstal, Gemeinde Denklingen
Markus BurmbergerBaubereich 3 – VG Windach, Gemeinden Geltendorf, Penzing, Utting am Ammersee
-> Telefonische Erreichbarkeit - siehe unten
Aufgaben und Dienstleistungen
- Vollzug der Baugesetze, insbesondere Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen sowie Bauüberwachung
- Bauleitplanung, insbesondere Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen und anderen baurechtlichen Satzungen als Träger öffentlicher Belange und als Genehmigungsbehörde
- Denkmalschutz
- Vollzug des Wohnungseigentumsgesetzes und des Grundstücksverkehrsgesetzes
- Sonderbauverordnungen im baurechtlichen Vollzug (z.B. Versammlungsstättenverordnung)
- Vollzug der Gutachterausschussverordnung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte
- Wohnungsbauförderung (alle Förderarten)
- Wohnungsamt und Wohnungsbindung
Anschrift Dienstgebäude
Bauordnungsamt Landratsamt Landsberg am Lech
Von-Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1404
E-Mail: poststelle@LRA-LL.bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de
Postanschrift
Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligem/n Ansprechpartner/in
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers