Formulare

DLVorwegzuteilung eines Kennzeichens

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen und Sie haben keine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. bei entsprechenden Fahrzeugen keine gültige Sicherheitsprüfung (SP)? Kein Problem! Lassen Sie sich einfach bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen für Zulassungsfahrten vorab zuteilen.

Hinweis: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Landkreises Landsberg am Lech und eines angrenzenden Zulassungsbezirks (Kreis A, AIC, FFB, OAL, STA und WM) mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zu-lassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Verbleibskennzeichenreservierung besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Eine bloße Wunschkennzeichenreservierung reicht nicht aus! Für Fahrten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis ist keine Vorwegzuteilung möglich.

Für eine Vorwegzuteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis der aktuellen Halterdaten
    Für die Vorwegzuteilung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) oder ein gültiger Aufenthaltstitel mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) und dazugehörigem Pass (sofern nicht Passersatz) notwendig. Sofern die Zulassung auf eine minderjährige Person erfolgen soll (nur in Ausnahmefällen möglich!), ist eine Einwilligungserklärung beider Elternteile mit Ausweisen (Kopien werden anerkannt) und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten notwendig. Welche Unterlagen bei einer Zuteilung auf eine juristische Person oder Behörde, einen selbständigen Gewerbetreibenden oder einer Personenvereinigung zusätzlich zu dem/den Ausweis/en der unterschriftsberechtigten Person/en benötigt werden, erfahren Sie bei Download des Merkblatts „Zulassungsstelle – Merkblatt über die zur Zulassung zusätzlich vorzulegenden Unterlagen“ auf der Homepage des Landratsamtes.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugschein. Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein in Verlust sein, so muss die Person, die das Dokument verloren hat, den Verlust bei der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache erklären. Sollte das nicht der letzte eingetragene Fahrzeughalter sein, so ist die Übergabe des Dokuments schriftlich nachzuweisen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugbrief. Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in Verlust sein, so muss die Person, die das Dokument verloren hat, den Verlust bei der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache erklären. Sollte das nicht der letzte eingetragene Fahrzeughalter sein, so ist die Übergabe des Dokuments schriftlich nachzuweisen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein zulassungsfreies Fahrzeug, existiert in der Regel keine Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer)
    Bitte besorgen Sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl eine eVB-Nummer für die Zulassung bzw. Ummeldung des Fahrzeugs. Ein Versicherungsvertrag oder Versicherungsschein reicht hierfür nicht aus. Für die Vorwegzuteilung eines Kennzeichens zur Durchführung von Zulassungsfahrten muss die eVB-Nummer auch für Zulassungsfahrten (Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen) freigegeben sein. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer ggf. darauf hin.
  • Vollmacht
    Sollten Sie nicht persönlich zur Zulassungsbehörde kommen können, können Sie einen Dritten zur Vornahme der Handlung schriftlich bevollmächtigen. Bitte fügen Sie der Vollmacht Ihren Ausweis in Original oder Kopie bei. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier. Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der auf dem Ausweis zwecks Identifizierung übereinstimmen. 

Welche Gebühren können entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Neben den Zulassungsgebühren fällt für die Vorwegzuteilung eine Gebühr in Höhe von 2,60 Euro an. Die Kosten für evtl. zu prägende Kennzeichen fallen zusätzlich an und sind beim Kennzeichenhändler separat zu bezahlen. Bei Zulassung innerhalb der Gültigkeitsfrist der Kennzeichenzuteilung werden die anfallenden Gebühren mit den bereits bezahlten verrechnet. 

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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