Formulare

DLService: Großkundenschalter

Für Autohäuser, Gewerbetreibende, Versicherungsbüros und Zulassungsdienste steht der „Großkundenschalter“ zur Verfügung:

Kennzeichen
Die Nutzung unseres „Großkundenschalters“ setzt voraus, dass die jeweiligen Kennzeichen schon in den Antragsunterlagen vermerkt werden. In Fällen, bei denen sich der zukünftige Fahrzeughalter nicht für ein Wunschkennzeichen entscheidet, ist über den „Onlineservice-Wunschkennzeichen“ der Zulassungsbehörde das nächste freie Kennzeichen zu reservieren (Es handelt sich hierbei um eine Vorwegreservierung. Es fällt deshalb keine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro an). In beiden Fällen wird auf dem Antrag (siehe unten) das Kennzeichen und die Reservierungs-PIN benötigt. Die Kennzeichenschilder müssen bereits bei der Bearbeitung der Vorgänge vorliegen.

Vorbereitung der Zulassungsvorgänge
Ein reibungsloser Ablauf und eine vollständige Bearbeitung sind nur dann gewährleistet, wenn diese Hinweise vollständig beachtet werden. Jedem Vorgang ist bereits das unten beigefügte Antragsformular „Antrag Zulassungsstelle“ vollständig ausgefüllt beizufügen. Das Formular ist durch den Fahrzeughalter selbst zu unterzeichnen. Nur bei Abmeldungen kann das Formular auch durch den Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Dieses Formular vereint den ehemaligen Zulassungsantrag, den Abmeldeantrag, das SEPA-Lastschriftmandat, die Vollmacht und die erforderliche Erklärung bei der Zuteilung grüner Kennzeichen. Das Formular „Beiblatt zum Antrag“ wird nur dann benötigt, wenn Fahrzeuge auf eine Vereinigung oder eine minderjährige Person zugelassen werden sollen oder ein Empfangsbevollmächtigter benötigt wird (eher selten!). Welche Unterlagen jeweils benötigt werden, erfahren Sie bei der jeweiligen Dienstleistung auf der Homepage der Zulassungsbehörde

Abgabe der Anträge
Die vollständigen Anträge sind mit den dazugehörigen Schildern spätestens um 09:00 Uhr in den Briefkasten der Zulassungsbehörde einzuwerfen oder an der Information abzugeben. Beim Einwurf der Kennzeichenschilder ist darauf zu achten, dass diese nur paarweise eingeworfen werden können. 

Abholung der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
Sind die abgegebenen Anträge bearbeitet, wird sich ein/e Sachbearbeiter/in telefonisch oder per E-Mail zur Vereinbarung eines Abholtermins melden. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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