Formulare

DLÄnderung Kennzeichen

Ihnen gefällt Ihre Kennzeichenkombination nicht mehr oder Sie haben bemerkt, dass Ihr Wunschkennzeichen frei geworden ist? Das bisherige Kennzeichenschild ging verloren oder wurde gestohlen? Dann können Sie für Ihr zugelassenes Fahrzeug eine Umkennzeichnung beantragen.

Für die Umkennzeichnung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis der aktuellen Halterdaten
    Es ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) oder ein gültiger Aufenthaltstitel mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) und dazugehörigem Pass (sofern nicht Passersatz) notwendig. Bei einer juristischen Person oder Behörde, einen selbständigen Gewerbetreibenden oder eine Personenvereinigung werden die aktuellen Unterlagen gemäß dem auf der Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Merkblatt „Zulassungsstelle – Merkblatt über die zur Zulassung zusätzlich vorzulegenden Unterlagen“ und Ausweis des Geschäftsführers, Gesellschafters, Vorstands etc. benötigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugschein. Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein in Verlust sein, so muss die Person, die das Dokument verloren hat, den Verlust bei der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache erklären. Sollte das nicht der letzte eingetragene Fahrzeughalter sein, so ist die Übergabe des Dokuments schriftlich nachzuweisen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugbrief. Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in Verlust sein, so muss die Person, die das Dokument verloren hat, den Verlust bei der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache erklären. Sollte das nicht der letzte eingetragene Fahrzeughalter sein, so ist die Übergabe des Dokuments schriftlich nachzuweisen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein zulassungsfreies Fahrzeug, existiert in der Regel keine Zulassungsbescheinigung Teil II.   
  • Kennzeichenschild/er
    Für eine Umkennzeichnung ist die Vorlage des/der bisherigen Kennzeichenschildes/r notwendig, weil die Zulassungsbehörde das/die bisherige/n Schild/er entstempelt. Eine Entstempelung darf nur von Amtsträgern vorgenommen werden. Sollte Ihnen ein oder sogar beide Kennzeichenschilder gestohlen oder in sonstiger Weise abhandengekommen sein, so ist dies unverzüglich bei der Polizei oder der Zulassungsbehörde persönlich anzuzeigen. 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer)
    Nur, sofern sich durch die Änderung des Kennzeichens auch die Kennzeichenart ändert. Z.B. von ganzjähriger Zulassung auf eine saisonale Zulassung oder umgekehrt.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
    Bei Umkennzeichnung muss auch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachgewiesen werden, weil die Zulassungsbehörde die aktuelle HU in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen und das entsprechende Prüfsiegel auf dem neuen hinteren Kennzeichen anbringen muss. Die Vorlage der bisherigen Kennzeichen zum Nachweis einer gültigen HU ist nicht ausreichend. Eine gültige HU ist durch Vorlage des Prüfberichts nachzuwiesen. War seit Erstzulassung noch keine HU fällig, so entfällt der Nachweis. 
  • Gültige Sicherheitsprüfung (SP)
    Nur, sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW mit mehr als 7,5t zGG, einen Kraftomnibus, eine Zugmaschine (bbH > 40 km/h) oder einen Anhänger mit mehr als 10,0t zGG (bbH > 40 km/h) handelt. Es ist das Prüfbuch vorzulegen. War seit Erstzulassung noch keine Sicherheitsprüfung fällig, entfällt die Vorlage des Prüfbuchs. 
  • Vollmacht
    Sollten Sie nicht persönlich zur Zulassungsbehörde kommen können, können Sie einen Dritten zur Vornahme der Handlung schriftlich bevollmächtigen. Bitte fügen Sie der Vollmacht Ihren Ausweis in Original oder Kopie bei. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier. Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der auf dem Ausweis zwecks Identifizierung übereinstimmen. 

Welche Gebühren können entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Für die Umkennzeichnung können Gebühren von bis zu 55,00 Euro anfallen. Die Kosten für evtl. zu prägende Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an. Sollten Fahrzeugpapiere in Verlust sein, erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.
 

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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