DLOnline-Neuzulassung

So funktioniert die Anmeldung eines Neuwagens. 

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert es

  1. Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Landsberg am Lech aufrufen
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System. Es steht Ihnen die Zahlung per Kreditkarte oder Giropay zur Verfügung.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
  10. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
  11. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
  12. Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Freilegung Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil II:

zulassung - ikfz - ZB II
Anbringung von Plakettenträgern

  1. Bitte kontrollieren Sie die Übereinstimmung der auf dem/den Plakettenträger/n aufgedruckten Kennzeichen und die letzten sechs Stellen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit denen in der/den beiliegende/n Zulassungsbescheinigungen Teil I und ggf. Teil II sowie mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.

    Zulassung - Plakettenträger 1 
  2. Der Untergrund Ihres/Ihrer Kennzeichen muss an den Stellen, an denen die Plakettenträger verklebt werden, sauber sowie staub- und fettfrei sein. Klebereste der früheren Plaketten müssen entfernt werden.

  3. Vor dem Verkleben der Plakettenträger diese bitte an der Perforation teilen.

    Zulassung - Plakettenträger 2

     

  4. Das Schutzpapier im unteren Bereich entfernen und hierbei den Kleber nicht berühren.

    Zulassung - Plakettenträger 3      

    Zulassung - Plakettenträger 4 

  5. Bitte kleben Sie die Plakettenträger auf ein vorschriftsmäßiges Kennzeichenschild mit zugehörigen zugeteilten Kennzeichen. Der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) ist auf dem hinteren Kennzeichen anzubringen. Bei vorderen Kennzeichen, sofern gemäß § 10 Abs. 5 FZV erforderlich, bleibt der vorgesehene Platz für die HU-Plakette frei.

    Das Merkblatt über die Ausgestaltung der Kennzeichenschilder gemäß § 12 Abs. 2 i.V. mit Anlage 4 FZV vom 01.09.2023 ist zu beachten und zeigt jeweils die Darstellungen hinterer Kennzeichenschilder. Bitte achten Sie bei der Beschaffung der Kennzeichenschilder darauf, dass das entsprechende Mindestmaß gemäß genanntem Merkblatt zwingend eingehalten wird. Entspricht das Kennzeichenschild nicht den Vorgaben, fällt Ihr Fahrzeug im Rahmen einer Hauptuntersuchung wegen eines erheblichen Mangels durch. Außerdem kann die Zulassungsbehörde das Kennzeichenschild auf Ihre Kosten einziehen lassen. Auch müssen Sie mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.

    Verkleben der Stempelplakette:
    Der untere Rand des Plakettenträgers muss bei einzeiligen Kennzeichen unmittelbar am unteren schwarzen Rand des Kennzeichens verklebt werden. Bei zweizeiligen Kennzeichen, je nach Größe, entweder unmittelbar am unteren schwarzen Rand des Kennzeichens oder direkt über der Erkennungsnummer der zweiten Zeile. 

    Zulassung - Plakettenträger 5

    Zulassung - Plakettenträger 6

    Zulassung - Plakettenträger 7

    Zulassung - Plakettenträger 8

    Verkleben der HU-Plakette:
    Die gerade Kante des Plakettenträgers muss bei einzeiligen Kennzeichen unmittelbar am oberen schwarzen Rand des Kennzeichens verklebt werden. Bei zweizeiligen Kennzeichen, je nach Größe, entweder unmittelbar am oberen schwarzen Rand des Kennzeichens oder direkt unter dem blauen Feld mit europäischem Sternenkranz. Bei Kraftradkennzeichen unter dem ersten "L". 

    Zulassung - Plakettenträger 9

    Zulassung - Plakettenträger 10

    Zulassung - Plakettenträger 11

    Zulassung - Plakettenträger 12 
  6. Fertig :-)

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

Merkblatt

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