DLEinfuhr - Neufahrzeug aus einem Nicht-EG-Land (Drittland)
Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug erstanden.

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei juristischen Personen
    Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
    GbR: Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Ausweise aller unterschriftsberechtigten Personen lt. Vertrag
  • SEPA-Mandat für Lastschrifteinzug für Kfz-Steuer und ggf. eine Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile, s. auch Zulassung auf Minderjährige
  • Ausländische Fahrzeugpapiere (Ursprungszeugnis), sonst Bestätigung vom Händler, dass noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden  
  • Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag oder vergleichbarer Nachweis über den Erwerb)
  • Versicherungsbestätigung durch 7-stellige eVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls
Zusätzlich - und jetzt wird es leider etwas kompliziert:

1. Fall
Sie haben eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • und das Fahrzeug ist bei uns vorzuführen
2. Fall
Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) haben Sie nicht.

  • Gutachten nach § 21 StVZO

Auch bei einer ausländischen nationalen Betrieberlaubnis ist ein Gutachten nach § 21 StVZO notwendig

Gebühr:
Wird nach Aufwand berechnet.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie gegebenenfalls anrufen können.

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