DLWechselkennzeichen
Seit dem 01.07.2012 sind die gesetzlichen Regelungen für das Wechselkennzeichen in Kraft getreten. Wechselkennzeichen bestehen aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil (wird gewechselt) und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil (bleibt am Fahrzeug). Das bedeutet, jedes Fahrzeug wird einzeln zugelassen. Die Kennzeichen beider Fahrzeuge sind fast identisch und unterscheiden sich nur in der letzten Ziffer. Es werden Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und Abmessung benötigt. Wechselkennzeichen kommen bei Saisonkennzeichen, roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen nicht zur Anwendung. Es besteht jedoch die Möglichkeit ein Wechselkennzeichen und ein Historisches Kennzeichen (Oldtimer) zu kombinieren. Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens sind folgende Voraussetzungen notwendig: 

  • zwei zulassungspflichtige Fahrzeuge oder zwei zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge 
  • gleicher Halter 
  • gleiche Fahrzeugklasse (M1 -Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (PKW),O1- Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse,
    L- Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse )

Für die Zulassung auf ein Wechselkennzeichen sind alle Unterlagen vorzulegen, die auch für eine „reguläre Zulassung“ notwendig sind. Es ist zu beachten, dass in der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) vermerkt ist, dass für das Fahrzeug ein Wechselkennzeichen vergeben werden darf.

Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist. An Gebühren bei der Zulassung fallen zusätzlich 6 Euro je Fahrzeug an. Beide Fahrzeuge werden versteuert (soweit nicht zulassungsfrei) und müssen versichert werden.

Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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