DLNeufahrzeug mit CoC
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen, für das nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. ein Certificate of Conformity (CoC) oder eine Datenbestätigung des Herstellers vorliegt?

Wichtig: Es liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II des Herstellers vor.

Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

Für die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis der aktuellen Halterdaten
    Für die Zulassung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) oder ein gültiger Aufenthaltstitel mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) und dazugehörigem Pass (sofern nicht Passersatz) notwendig. Welche Unterlagen bei Zulassung auf eine juristische Person oder Behörde, einen selbständigen Gewerbetreibenden oder einer Personenvereinigung zusätzlich zu dem/den Ausweis/en der unterschriftsberechtigten Person/en benötigt werden, erfahren Sie bei Download des Merkblatts „Zulassungsstelle – Merkblatt über die zur Zulassung zusätzlich vorzulegenden Unterlagen“.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("CoC" - Certificate of Conformity)
    Nur, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, für das eine EG-Typgenehmigung ("EU-Betriebserlaubnis") besteht. Ansonsten ist die Datenbestätigung (Muster 2d zu § 20 StVZO) vorzulegen.
  • Datenbestätigung (Muster 2d zu § 20 StVZO)
    Nur, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, für das eine allgemeine nationale Betriebserlaubnis (ABE) besteht. Ansonsten ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("CoC" - Certificate of Conformity) vorzulegen.
  • Eigentumsnachweis (Nachweis der Verfügungsberechtigung)
    Ein Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung, Kaufvertrag etc.) ist erforderlich, weil für das Fahrzeug noch keine vom Hersteller ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil II besteht und die Zahlung der Umsatzsteuer nachzuweisen ist.
  • Erklärung Umsatzsteuerzwecke (§ 18 UStG)
    Nur, sofern das Neufahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. einem Vertragsstaat über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erworben wurde und Sie beim Kauf keine Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) an den deutschen Staat gezahlt haben. In diesem Fall müssen Sie eine entsprechende Erklärung bei der Zulassung abgeben oder nachweisen, dass die fällige Umsatzsteuer beim Finanzamt entrichtet worden ist. Eine ggf. abgegebene Erklärung wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Umsatzsteuer beim Finanzamt innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb erfolgen muss. Sollte keine Anzeige durch Sie erfolgt sein, können zusätzlich Säumniszuschläge fällig werden.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt die Zollverwaltung dann aus, wenn das Fahrzeug bei Einfuhr von einem Drittstatt in die EU ordnungsgemäß verzollt worden ist. Sollte diese nicht vorgelegt werden, so ergeht unverzüglich Mitteilung an die zuständige Zollverwaltung. Sollte es sich um kein Importfahrzeug aus einem Drittstaat handeln, ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.  
  • Vorführung des Fahrzeugs
    Die Vorführung des Fahrzeugs zum Zwecke der Identifizierung gemäß § 6 Abs. 8 FZV ist vor der Zulassung notwendig, wenn das Fahrzeug nicht einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Identifizierung vorgeführt wurde und der Sachverständige das Formular des Landratsamtes unterschrieben hat. Weitere Informationen zur Identifizierung erhalten Sie hier.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer)
    Bitte besorgen Sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl eine eVB-Nummer für die Zulassung des Fahrzeugs. Ein Versicherungsvertrag oder Versicherungsschein reicht hierfür nicht aus. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen zulassungsfreien Anhänger (z.B. Anhänger zu Sportzwecken), eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder einen Stapler mit einer jeweils bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von <= 20 km/h, ist keine eVB-Nummer erforderlich.
  • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung
    zum Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage des Landratsamtes zum Download bereit oder ist direkt vor Ort erhältlich. Für zulassungsfreie Fahrzeuge ist kein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
  • Vollmacht
    Sollten Sie nicht persönlich zur Zulassungsbehörde kommen können, können Sie einen Dritten zur Vornahme der Handlung schriftlich bevollmächtigen. Bitte fügen Sie der Vollmacht Ihren Ausweis in Original oder Kopie bei. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier. Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der auf dem Ausweis zwecks Identifizierung übereinstimmen. 
  • Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter
    Wird nur benötigt, wenn die Zulassung auf eine minderjährige Person aufgrund Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen erfolgt.

Welche Gebühren können entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Für die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs können Gebühren von bis zu 71,00 Euro anfallen. Die Kosten für evtl. zu prägende Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

iKfz ist nicht möglich. Einen Termin zur Vorsprache in der Behörde können Sie hier buchen.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Maps laden

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.