DLAußerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen, weil Sie z.B. größere Reparaturen machen müssen, es momentan nicht benötigen oder weil Sie es veräußern wollen usw. 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis oder EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ist nur dann mitzubringen, wenn ein Verwertungsnachweis (Verschrottung) vorgelegt wird
  • das bzw. die Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Kaufvertrag

Wichtig:
Wenn Sie das Fahrzeug veräußern, müssen Sie uns das mitteilen (Veräußerungsmitteilung).

Gebühr:
7,70 € Grundgebühr + evtl. Mehrkosten, wie Verbleibserklärung, Verwertungsnachweis

Weiterhin haben Sie haben die Möglichkeit Ihr Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen. Eine Vorsprache in der Zulassungsstelle ist dann nicht mehr notwendig. Bitte nutzen Sie dazu unseren Service Online-Fahrzeugabmeldung

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336(möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie gegebenenfalls anrufen können.

 

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