DLEinfuhr - Gebrauchtfahrzeug aus einem EG-Land
Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug erstanden.

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei juristischen Personen
  • Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • GbR: Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Ausweise aller unterschriftsberechtigten Personen lt. Vertrag
  • SEPA-Mandat für Lastschrifteinzug für Kfz-Steuer und ggf. eine Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile, s. auch Zulassung auf Minderjährige
  • Ausländische Fahrzeugpapiere mit ausländischen Kennzeichen oder ausländische Abmeldebestätigung
  • Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag oder vergleichbarer Nachweis über den Erwerb)
  • Versicherungsbestätigung durch 7-stellige eVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • evtl. alter deutscher Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Re-Import)
  • Zusätzlich, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist:
    Gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Prüfbuch oder Prüfbericht der Sicherheitsprüfung (SP) bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
Zusätzlich - und jetzt wird es leider etwas kompliziert:

1. Fall
Sie haben eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
2. Fall
Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) haben Sie nicht.

  • Die erforderlichen technischen Daten sind auf geeignete Weise vorzulegen. Dies kann durch eine Datenbestätigung , ausgestellt vom TÜV, erfolgen.
  • Das Fahrzeug ist bei uns vorzuführen. Die Vorführung kann entfallen, wenn das Fahrzeug einer Hauptuntersuchung unterzogen wurde. 
Gebühr:
Wird nach Aufwand berechnet.

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie gegebenenfalls anrufen können.

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