DLFabrikneues Fahrzeug zulassen
Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das für den deutschen Markt produziert wurde:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen
  • Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweise aller unterschriftsberechtigten Personen (Vorstand)
  • GbR: Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Ausweise aller unterschriftsberechtigten Personen lt. Vertrag
  • SEPA-Mandat für Lastschrifteinzug für Kfz-Steuer und ggf. eine Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile, s. auch Informationen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) für PKW!
  • Datenbestätigung für LKW!
  • Versicherungsbestätigung durch 7-stellige eVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
Grundgebühr:
27,60 € + je nach Aufwand weitere Gebühren (z.B. Wunschkennzeichen)

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