AUFOldtimerkennzeichen (H)
Sie haben ein Kraftfahrzeug, das älter als 30 Jahre ist und die Voraussetzungen als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut erfüllt? Dann können Sie sich ein Oldtimerkennzeichen (H) zuteilen lassen!

Seit 01.10.2017 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ein sog. H-Kennzeichen mit einem Saisonzeitraum zu kombinieren. Der Saisonzeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (H) ist ein Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständingen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich.

Vorteil: Bei Zuteilung eines H-Kennzeichens beträgt die jährliche Kfz-Steuer nur 191,73 Euro und für Krafträder sogar nur 46,02 Euro. In Kombination mit einem Saisonzeitraum kann der jeweilige Betrag je nach Zeitraum weiter gesenkt werden.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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