Eintragung technischer Daten
Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die nicht schon in den Fahrzeugpapieren erlaubt sind, wie z.B. Tieferlegung, Nachrüstung eines Kat, Einbau eines Spoilers?
Dann müssten Sie auch vom Verkäufer oder der Werkstatt für dieses Teil eine (allgemeine) Betriebserlaubnis oder ein sog. Teilegutachten des Herstellers erhalten haben. In diesen steht, ob und durch wen eine Abnahme des Ein- bzw. Anbaus erforderlich ist.
Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann.
Am besten ist es, Sie lassen sich vor dem Kauf kompetent beraten. Auch die amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV bzw. die Sachverständigen der anderen Überwachungsorganisationen (Dekra, FKÜ, KÜS usw.) geben Ihnen gerne Auskunft.
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweise aller unterschriftsberechtigten Personen lt. Vertrag - Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alter Fahrzeugschein
- Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.
oder
wenn vom Hersteller vorgeschrieben wie z.B. bei Kat-Nachrüstung: Bescheinigung der Werkstatt über den Einbau und Betriebserlaubnis des Kat (vom Hersteller zu erhalten) - Prüfbuch oder Prüfbericht der SP-Prüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
Tipp:
Bevor Sie technische Änderungen bei einer amtlichen anerkannten Überwachungsorganisation (z.B.
TÜV-Süd oder
DEKRA usw.) abnehmen lassen, sollten Sie dort einen Termin vereinbaren. Vergessen Sie nicht die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief dorthin mitzunehmen!
Gebühr:
Grundsätzlich fallen Gebühren in Höhe von 11,70 € an, die sich jedoch nach Aufwand erhöhen können.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter
08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail:
Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie gegebenenfalls anrufen können.