DLAusfuhrkennzeichen - Internationale Zulassung
Sie möchten ein in Deutschland befindliches Kraftfahrzeug auf eigener Achse ins Ausland verbringen? Dann benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen!

Zuständigkeit:
Für die Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Zulassungsbehörde zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder Sitz hat. Sollte der Antragsteller in Deutschland weder einen Wohnsitz oder Sitz haben, dann ist die Zulassungsbehörde, in dessen Bezirk ein Empfangsbevollmächtigter seinen Hauptwohnsitz oder Sitz hat, für die Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens zuständig. Zur Benennung eines Empfangsbevollmächtigten verwenden Sie bitte dieses Formular.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei juristischen Personen
    Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
    GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweise aller unterschriftsberechtigten Personen lt. Vertrag
  • SEPA-Mandat für Lastschrifteinzug für Kfz-Steuer und ggf. eine Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alter Fahrzeugschein
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
  • besondere gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
  • Fahrzeug vorführen, damit die Fahrzeugidentifikations-Nummer überprüft werden kann (zwingend!)
Wichtig:
Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

Gebühr:
33,90 €

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter 08191/129-1336 (möglichst nur nachmittags) oder schicken Sie eine eMail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie gegebenenfalls anrufen können.

Anschrift Dienstgebäude

Zulassungsstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1336
Fax: 08191/129-5337
E-Mail: Zulassungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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