DLOnline-Umschreibung

Hier eine Zusammenfassung als Kurzfilm: Zulassung - Umschreibung ikfz

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
  7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der Kfz-Zulassungsbehörde Landsberg am Lech aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    •Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    •Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    •Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    •eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    •IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert festgestellt.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Es steht Ihnen die Zahlung per Kreditkarte, Giropay oder paydirekt zur Verfügung.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Freilegung Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil I:

zulassung - ikfz - ZB I

Freilegung Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil II:

zulassung - ikfz - ZB II

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