Formulare

DLFahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen
Ein selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fahrschulerlaubnis: 
  • Vollendung des 25. Lebensjahres 
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse, für welche die Fahrschul- und/oder Zweigstellenerlaubnis beantragt wird 
  • mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer 
  • Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft 
  • Bewerber müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder
  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung


Daneben werden benötigt:

  • Fahrlehrerschein
  • Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zu Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
  • eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • ein Führungszeugnis im Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate) 

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Kosten

  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis an natürliche Personen: 102,00 Euro
  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis an juristische Personen: 153,00 Euro
  • Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis generell: 84,40 Euro + 7,70 € für Berichtigung des Fahrlehrerscheines

Weitere Informationen

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung durchgeführt werden muss.
Die Abholung der Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis muss ebenfalls persönlich erfolgen.

Anschrift Dienstgebäude

Führerscheinstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1309
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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