Formulare

DLFahrlehrerlaubnis beantragen
Der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE muss zunächst die Erteilung einer Anwärterbefugnis und dann mit einem zweiten Antrag die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis beantragen.

Die Anwärterbefugnis (§ 9 FahrlG) wird erteilt, wenn

  • der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  • der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
  • der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
  • gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  • der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE ist,
  • der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,
  • der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Dem Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis sind beizufügen:

  • ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein Lebenslauf
  • ein Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind
  • eine Ablichtung des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins; sie muss amtlich beglaubigt sein, wenn der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird
  • ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Anmeldebestätigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte mit Angabe des Beginns der Ausbildung

Die Fahrlehrerlaubnis (§ 2 FahrlG) wird erteilt, wenn

  • der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  • der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
  • der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
  • gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  • der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  • der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
  • der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
  • der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat.
  • der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sind beizufügen:

  • Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung von Bewerbern um die Fahrlehrerlaubnisklasse C1 erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, D1, D oder DE)
  • Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an das Sehvermögen von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse C erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, D1, D oder DE)
  • amtlich beglaubigte Ablichtung des Führerscheins (oder Vorlage des Führerscheins zur Einsichtnahme in der Behörde)
  • dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7 FahrlG.
  • Anmeldebestätigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte mit Angabe des Beginns der Ausbildung
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

 

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Kosten

  • 45,20 Euro

Weitere Informationen

 

Anschrift Dienstgebäude

Führerscheinstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1309
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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