DLÄnderung von Auflagen und Beschränkungen im Führerschein

Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird seit dem 19. Januar 2013 befristet. Die Gültigkeitsdauer beträgt 15 Jahre. Beachten Sie die Ablaufdaten und kümmern Sie sich bitte zeitnah um die Verlängerung.

Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen im Führerschein, z. B. das Tragen einer Sehhilfe.
Beschränkungen sind fahrzeugbezogene Einschränkungen im Führerschein, z. B. die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Auflagen und Beschränkungen legen somit fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug sicher geführt bzw. bedient werden kann.

Auflagen und Beschränkungen werden im Führerschein in Form von Schlüsselzahlen vermerkt. Die im Führerschein enthaltenen Auflagen und Beschränkungen sind zu erfüllen.

Sollten sich bei Ihnen Auflagen und / oder Beschränkungen geändert haben (z. B. durch Operation), nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob eine Änderung im Führerschein vorzunehmen ist (z. B. Streichung). Dies geschieht im Regelfall durch die Vorlage entsprechender Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Personalausweis mit aktueller Wohnadressangabe oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  2. Führerschein im Original
  3. aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  4. je nach Art der im Führerschein vorhandenen Auflage bzw. Beschränkung ist die Vorlage eines Gutachtens erforderlich. Bitte halten Sie vorab Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde, bevor Sie entsprechende Gutachten erstellen lassen.

Gesetzliche Grundlagen:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Anlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten:
21,00 Euro (Ersatzführerschein)
ggf. 20,00 Euro (Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens)

Anschrift Dienstgebäude

Führerscheinstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1309
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr

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