Begleitetes Fahren mit 17
Die Fahrberechtigung für PKW´s kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 16 ½ Jahre
- eine schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter haben
- mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- 30. Lebensjahr vollendet, mindestens seit 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
Was gibt es sonst zu beachten?
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreichen Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung.
Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Die Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur im Inland.
Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle.
Erforderlich Unterlagen:
- Personalausweis mit aktueller Wohnadressangabe oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 FeV (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich-anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
- Angabe der Fahrschule und Prüfstelle
Zusätzlich ist das Beiblatt für die Antragstellung "Begleitendes Fahren mit 17" vorzulegen:
Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses
- Kopie des aktuellen Führerscheins
Gesetzliche Grundlagen:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Kosten:
44,70 Euro (Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit)
11,00 Euro (für die Überprüfung einer Begleitperson)
7,70 Euro (für die Ausstellung einer Prüfbescheinigung)
Anschrift Dienstgebäude
Führerscheinstelle Landratsamt Landsberg am Lech
Von Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-1309
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@LRA-LL.Bayern.de
Internet: www.landratsamt-landsberg.de
Postanschrift
Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr * Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Fr. 7.30 - 12.00 Uhr