Formulare und Infos

DLBayerisches Zinsverbilligungsprogramm
  • Gefördert wird der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten). 
  • Der Darlehensbetrag darf höchstens 1/3 der Gesamtkosten betragen. 
  • Mindestens 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten müssen durch ein Darlehen des freien Kapitalmarktes finanziert werden. 
  • Das Darlehen ist für die Dauer von 10, 15  bzw. 30 Jahren zinsverbilligt. Anschließend werden die 10- bzw. 15-jährigen Darlehen an die Konditionen des Kapitalmarktes angepasst. Das 30-jährige Darlehen ist dann bereits voll getilgt.
  • Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt unter www.bayernlabo.de. Das Darlehen kann nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch genommen werden. 
  • Eigenleistung siehe Bayer. Wohnungsbauprogramm

Hinweise

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen bzw. der notarielle Kaufvertrag für das Wohneigentum bereits abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss erteilt werden.


Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.



Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Notwendige Unterlagen für ein Beratungsgespräch

  • Einkommensnachweise 
  • Vorentwurf des Bauvorhabens (einschl. Berechnung der Wohnfläche) 
  • Aufstellung der Gesamtkosten

 

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Bitte alle Unterlagen in Kopie!

Sie benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung des Darlehens aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und des Darlehens aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm:

  • Antragsformular Formblatt Stabau Ia - erhältlich beim Landratsamt oder am Ende dieser Seite abrufbar
  • Einkommensnachweise aller Familienmitglieder mit eigenem Einkommen ( Gesamtbrutto des Jahres vor der Antragstellung, Verdienstbescheinigung des letzten Monats)
  • Kaufvertrag des Grundstücks oder bei Erwerb von Bauträgerobjekten bzw. Zweiterwerb das Kaufangebot
  • Lageplan im Maßstab 1 : 1000 mit Plannummern, auch der benachbarten Grundstücke
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 - Kinderzimmer dürfen für ein Kind nicht kleiner als 10 qm für zwei Kinder nicht kleiner als 14 qm sein
  • Berechnung der Wohnfläche
  • Berechnung des Bruttorauminhaltes
  • Baubeschreibung
  • Bargeldnachweis
  • Nachweis über evtl. schon vom Bargeld bezahlte Kosten (Kontoauszug)
  • Bestätigung des Baumeisters oder Architekten über die Höhe der zu leistenden Selbsthilfe
  • Finanzierungszusage der Bank mit Konditionen - Evtl. Zusage der Bausparkasse
  • Haushaltsbescheinigung der Gemeinde des Wohnsitzes mit Geburtsdaten aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, evtl. Schwangerschaftsattest
  • Kopie der Personalausweise der Antragssteller

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 17
Celsiusstr. 7
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
E-Mail: Bauamt@LRA-LL.Bayern.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Ansprechpartner/in

Formulare

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