DLInformation : Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten). Zielgruppe sind insbesondere Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit Behinderung.

Die Fördermittel werden in der Höhe bewilligt, die zum Erreichen einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich sind.
Das Darlehen ist in den ersten 15 Jahren mit 0,5 Prozent zu verzinsen, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst, allerdings höchstens auf 7 % jährlich.

Die Tilgung beträgt 1 % (beim Kauf von älteren Objekten 2 %). Die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei. Im 1. und 2. Jahr werden einmalige Verwaltungskosten von jährlich 1 % erhoben.

Haushalte mit Kindern erhalten zur weiteren Entlastung neben dem Darlehen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 € pro Kind.

Die dem Landratsamt zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Die Vergabe erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit. Zudem werden die Mittel nur eingesetzt, sofern es für die Tragbarkeit der Belastung erforderlich ist. Mittel des Kapitalmarkts und des Bayer. Zinsverbilligungsprogramms sind dabei vorrangig einzusetzen.

Die Eigenleistung (eigenes Geld, eigenes Grundstück, Selbsthilfe durch eigene Bauleistungen) sollte in der Regel 25 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen. 15 % davon müssen aus Bargeld oder Grundstückswert bestehen. Die Bewilligungsstelle kann in begründeten Einzelfällen ein geringeres Eigenkapital zulassen.


Hinweise:

Die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung reichen in der Regel nicht aus, um alle Antragsteller, die die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, berücksichtigen zu können. Es besteht selbst dann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen oder der notarielle Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde. Allerdings gilt bei Bauherrn der Grunderwerb, der mit Hilfe von Eigen- oder nichtstaatlichen Fremdmitteln (Bankdarlehen) finanziert wird, nicht als Beginn des Vorhabens.


Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit uns in Verbindung!

Ein persönliches Informationsgespräch im Landratsamt Landsberg am Lech ist unbedingt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin.

 

Notwendige Unterlagen für ein Informationsgespräch

  • Einkommensnachweise
  • Vorentwurf des Bauvorhabens (einschl. Berechnung der Wohnfläche)
  • Aufstellung der Gesamtkosten

 

 

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Bitte alle Unterlagen in Kopie!

Sie benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung des Darlehens aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und des Darlehens aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm:
  • Antragsformular Formblatt Stabau Ia - erhältlich beim Landratsamt oder am Ende dieser Seite abrufbar
  • Einkommensnachweise aller Familienmitglieder mit eigenem Einkommen (Gesamtbrutto des Jahres vor der Antragstellung, Verdienstbescheinigung des letzten Monats)
  • Kaufvertrag des Grundstücks oder bei Erwerb von Bauträgerobjekten bzw. Zweiterwerb das Kaufangebot
  • Lageplan im Maßstab 1 : 1000 mit Plannummern, auch der benachbarten Grundstücke
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 - Kinderzimmer dürfen für ein Kind nicht kleiner als 10 qm für zwei Kinder nicht kleiner als 14 qm sein
  • Berechnung der Wohnfläche
  • Berechnung des Bruttorauminhaltes
  • Baubeschreibung
  • Bargeldnachweis
  • Nachweis über evtl. schon vom Bargeld bezahlte Kosten (Kontoauszug)
  • Bestätigung des Baumeisters oder Architekten über die Höhe der zu leistenden Selbsthilfe
  • Finanzierungszusage der Bank mit Konditionen - Evtl. Zusage der Bausparkasse
  • Haushaltsbescheinigung der Gemeinde des Wohnsitzes mit Geburtsdaten aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, evtl. Schwangerschaftsattest
  • Kopie der Personalausweise der Antragssteller

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 17
Celsiusstr. 7
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
E-Mail: Wohnraumfoerderung@LRA-LL.bayern.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Ansprechpartner/in

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