DLErteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten in der Regel Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv.) Sachverständige.

Eine Auskunft über einen Durchschnittswert aus der Kaufpreissammlung für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen kann hingegen jedem erteilt werden, unter der Voraussetzung, dass eine ausreichende Anzahl an verwendbaren Verkäufen vorhanden ist.

Sämtliche Anfragen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Antragsformulare finden Sie unten.

Für die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden in der Regel Gebührenpauschalen erhoben.
Je Verkaufsfall beträgt die Pauschale 20 Euro.

Für die Mitteilung eines Durchschnittswertes aus der Kaufpreissammlung beträgt die Pauschale in der Regel 30 Euro.

Anschrift Dienstgebäude

Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 17
Celsiusstr. 7
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-1011
E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-LL.Bayern.de

Postanschrift

Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
und bei Bedarf nach Vereinbarung mit dem/r jeweiligen Ansprechpartner/in

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