Öffentliche Beglaubigungen bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Bei einer öffentlichen Beglaubigung wird die Unterschrift oder ein Handzeichen vor einer Urkundsperson vollzogen oder anerkannt.
Insbesondere für (Vorsorge-)Vollmachten, aber auch Betreuungsverfügungen (auch bei bereits errichteten) soll damit eine größere Akzeptanz im Rechtsverkehr erreicht werden. Für
Ausweis-, Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten sowie gewisse Erbangelegenheiten ist zumindest eine Vorsorgevollmacht mit
öffentlich beglaubigter Unterschrift des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin erforderlich.
Die Betreuungsbehörde oder ein/e Notar/in darf bei (Vorsorge-)Vollmachten und Betreuungsverfügungen die Unterschrift bzw. das Handzeichen öffentlich beglaubigen.
Für Patientenverfügungen ist keine Beglaubigung vorgesehen.
Für Handelsgeschäfte und Verbraucherdarlehen ist eine
notarielle Beurkundung der (Vorsorge-)Vollmacht erforderlich.
Im Gegensatz zu einer notariellen Beurkundung erfolgt bei der öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift/des Handzeichens nur die Identitätsfeststellung und die Bezeugung der Richtigkeit (Echtheit) der Unterschrift/des Handzeichens, nicht die Feststellung der Geschäftsfähigkeit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass für Beglaubigungen eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Für den Beglaubigungstermin ist Folgendes zu beachten bzw. erforderlich:
- Der/Die Vollmachtgeber/in bzw. Verfügende muss persönlich erscheinen. Bei eingeschränkter Mobilität kann im Einzelfall auch ein Hausbesuch erfolgen.
- Die (Vorsorge-)Vollmacht(en) / Betreuungsverfügung im Original
- Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Eine Gebühr in Höhe von 10 € pro Vollmacht/Verfügung als Bareinzahlung
Anschrift Dienstgebäude
Landratsamt Landsberg am Lech - Außenstelle 3
Spöttinger Str. 14 b
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/129-0
Fax: 08191/129-5204
E-Mail: Betreuungsstelle@LRA-LL.Bayern.de
Postanschrift
Landratsamt Landsberg am Lech, Von Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Di. zusätzlich 14:00 Uhr - 16:00 Uhr * Do. zusätzlich 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Um Vereinbarung eines Termins – insbesondere bei eingeschränkter Mobilität – wird gebeten; dieser kann auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten liegen.